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Art. 68 Abs. 1-3 BGG

6 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

17%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_264/2026 · 17.07.2026AbgewiesenDie Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid zur aufschiebenden Wirkung ist gegenstandslos geworden, da das vorinstanzliche Verfahren abgeschlossen wurde. Ein nicht wieder gutzumachender Nachteil im Sinne von Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG liegt nicht vor.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_397/2024 · 29.06.2026NichteintretenEin Zwischenentscheid über die Zuständigkeit ist nach Art. 92 BGG nur anfechtbar, wenn er endgültig und verbindlich ist; bei Verzicht auf Beschwerde gegen einen solchen Entscheid ist die Anfechtbarkeit nach Art. 92 Abs. 2 BGG definitiv verwirkt. Art. 93 BGG ist restriktiv anzuwenden und setzt eine substantiierte Darlegung des nicht…BaubewilligungBGer 1C_621/2025 · 01.12.2025AbgewiesenIm Baubewilligungsverfahren werden nur öffentlich-rechtliche Vorschriften geprüft; private Rechte wie Wegrechte sind auf dem Zivilrechtsweg geltend zu machen. Eine Baubewilligung berührt solche Rechte nicht.BaubewilligungBGer 1C_16/2025 · 02.05.2025NichteintretenEin Zwischenentscheid über die Sistierung eines Verfahrens ist nur ausnahmsweise selbstständig anfechtbar, wenn ein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht. Die blosse Hoffnung auf eine günstigere zukünftige Regelung rechtfertigt keine Sistierung.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_289/2023 · 06.11.2024GutgeheissenDie pauschale Verweigerung einer raumplanungsrechtlichen Ausnahmebewilligung nach Art. 24d RPG mit Hinweis auf § 207 Abs. 2 PBG ohne abschliessende Prüfung der kantonalen Norm oder Verfahrenskoordination verletzt Bundesrecht.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_646/2022 · 19.12.2023AbgewiesenDie Plangenehmigung 1997 für die Nationalstrasse A9 und die Rodungsbewilligung desselben Jahres enthalten keine verbindliche Anordnung oder Bewilligung für den dauerhaften Fortbestand der Kieswerke. Der Rückbau der Anlagen ist rechtskräftig angeordnet, und die Bewilligung für eine Fortsetzung der Kiesausbeutung fällt in die kantonale…BaubewilligungPlanungszoneOrtsplanungsrevisionWiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.