BGer 1C_16/2025
NichteintretenEntscheid vom 02.05.2025 · Kanton AG
Ein Zwischenentscheid über die Sistierung eines Verfahrens ist nur ausnahmsweise selbstständig anfechtbar, wenn ein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht. Die blosse Hoffnung auf eine günstigere zukünftige Regelung rechtfertigt keine Sistierung.
BGer 1C_16/2025 vom 02.05.2025 (Nichteintreten)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
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