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Art. 68 Abs. 1 und 2 BGG

7 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

57%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_469/2025 · 08.10.2025NichteintretenDie Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid im Baubewilligungsverfahren ist unzulässig, wenn die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG nicht erfüllt sind.BaubewilligungBGer 1C_541/2024 · 17.04.2025NichteintretenDas Bundesgericht hält an seiner früheren Beurteilung fest, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 10. Februar 2022 ein nicht selbständig anfechtbarer Zwischenentscheid ist. Die Beschwerde gegen diesen Entscheid ist verfrüht, solange das Baubewilligungsverfahren nicht abgeschlossen ist.BaubewilligungBGer 1C_718/2020 · 21.06.2022GutgeheissenDie Vorinstanz verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV), wenn sie einen beantragten Augenschein ohne hinreichende Begründung ablehnt und sich auf ungenügende Unterlagen stützt, obwohl die untere Instanz einen Augenschein für erforderlich hielt.BaubewilligungBGer 1C_457/2016 · 07.03.2017GutgeheissenEine Abweichung von den Vorgaben eines Gestaltungsplans ist willkürlich, wenn sie deutlich über die tolerierbare Grenze hinausgeht, insbesondere bei Überschreitung der überbauten Grundfläche unter Nichtberücksichtigung von § 18 Ziff. 2 aBauV.BaubewilligungGestaltungsplanBGer 1C_325/2016 · 25.11.2016GutgeheissenPflanzungen können als Anlagen im Sinne von Art. 22 Abs. 1 RPG bewilligungspflichtig sein, wenn sie erhebliche räumliche Folgen haben. Die Vorinstanz muss den Sachverhalt vollständig feststellen und ihre Entscheidung ausreichend begründen.BaubewilligungBGer 1C_163/2016 · 08.07.2016GutgeheissenEine Baubewilligung ist zu verweigern, wenn die Erschliessung des Bauvorhabens nicht rechtsgenüglich gesichert ist, insbesondere wenn eine bauliche Einheit nicht ohne wesentliche Anpassungen getrennt werden kann.BaubewilligungBGer 1C_362/2015 · 14.01.2016AbgewiesenDie Auslegung von Art. 67 Abs. 3 BauG der Stadt Chur als Sondervorschrift für Hanglagen, die die Berechnung der Gebäudehöhe nach dem Mittel der Hauptgebäudeecken ersetzt, ist nicht willkürlich.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.