BGer 1C_541/2024
NichteintretenEntscheid vom 17.04.2025 · Kanton ZH
Das Bundesgericht hält an seiner früheren Beurteilung fest, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 10. Februar 2022 ein nicht selbständig anfechtbarer Zwischenentscheid ist. Die Beschwerde gegen diesen Entscheid ist verfrüht, solange das Baubewilligungsverfahren nicht abgeschlossen ist.
BGer 1C_541/2024 vom 17.04.2025 (Nichteintreten)
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