Art. 77 KV/ZH
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BGer 1C_682/2017 · 11.09.2018AbgewiesenDie Zuständigkeit der Schätzungskommission nach § 246 Abs. 4 PBG/ZH umfasst auch die vorfrageweise Prüfung der Zahl fehlender Pflichtabstellplätze, nicht nur die Festsetzung der Ersatzabgabehöhe. Dies verstösst nicht gegen Bundesrecht oder kantonale Verfassungsbestimmungen.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.