BGer 1C_682/2017
AbgewiesenEntscheid vom 11.09.2018 · Kanton ZH
Die Zuständigkeit der Schätzungskommission nach § 246 Abs. 4 PBG/ZH umfasst auch die vorfrageweise Prüfung der Zahl fehlender Pflichtabstellplätze, nicht nur die Festsetzung der Ersatzabgabehöhe. Dies verstösst nicht gegen Bundesrecht oder kantonale Verfassungsbestimmungen.
BGer 1C_682/2017 vom 11.09.2018 (Abgewiesen)
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