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Art. 78 Abs. 5 Cst.

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BGer 1C_445/2019 · 27.08.2020AbgewiesenDie Einbeziehung von Weideflächen in ein national bedeutendes Moorgebiet nach Art. 23b LPN ist rechtmässig, wenn eine enge ökologische oder visuelle Beziehung zum Kerngebiet besteht. Die Abwägung zwischen Schutzinteressen und Eigentumsrecht ist verhältnismässig, sofern die Massnahme geeignet, erforderlich und angemessen ist.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.