BGer 1C_445/2019
AbgewiesenEntscheid vom 27.08.2020 · Kanton VD
Die Einbeziehung von Weideflächen in ein national bedeutendes Moorgebiet nach Art. 23b LPN ist rechtmässig, wenn eine enge ökologische oder visuelle Beziehung zum Kerngebiet besteht. Die Abwägung zwischen Schutzinteressen und Eigentumsrecht ist verhältnismässig, sofern die Massnahme geeignet, erforderlich und angemessen ist.
BGer 1C_445/2019 vom 27.08.2020 (Abgewiesen)
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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