Art. 8 EMRK
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BGer 1C_224/2021 · 28.10.2021AbgewiesenDie Exekution einer rechtskräftigen Abbruchverfügung durch Ersatzvornahme ist zulässig, wenn die Vorentscheide die Rechtmässigkeit und Verhältnismässigkeit der Massnahme bereits abschliessend geprüft haben. Eine erneute inhaltliche Überprüfung der Grundentscheidung im Rahmen des Vollzugs ist nur in Ausnahmefällen möglich.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.