Art. 8 und 8a LAT
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BGer 1C_387/2016 · 01.05.2017AbgewiesenEine sensible Änderung der Umstände nach Art. 21 Abs. 2 LAT, die eine Anpassung eines Nutzungsplans erfordert, liegt nicht bereits dann vor, wenn eine Gemeindezone als überdimensioniert eingestuft wird. Vielmehr ist eine Interessenabwägung zwischen Planungsstabilität und Anpassungsbedarf erforderlich, wobei der kommunalen…GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.