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Art. 86 Abs. 1 lit. a BGG

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1C_212/2024 · 24.04.2025AbgewiesenDie asylrechtliche Plangenehmigung nach Art. 95a AsyIG hat Sondernutzungsplancharakter und ersetzt kantonale Planungs- und Bewilligungspflichten; die Interessenabwägung zugunsten des Bundesasylzentrums ist sachlich vertretbar.SondernutzungsplanBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_390/2024 · 21.02.2025AbgewiesenDas Bundesgericht bestätigt die Interessenabwägung des Bundesverwaltungsgerichts: Das Sicherheitsinteresse der Fussgänger:innen (inkl. behindertengerechter Zugang) überwiegt das Interesse an der Aufrechterhaltung einer Veloroute durch die Unterführung, da die räumlichen Verhältnisse einen sicheren Mischverkehr nicht zulassen.RichtplanungBGer 1C_493/2022 · 19.09.2023Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung für Betriebszeiten von Helikopter-Arbeitsflügen an Sonn- und Feiertagen auf dem Flugplatz Mollis ist im Betriebsreglement und nicht auf Sachplanebene (SIL) vorzunehmen, da keine übergeordneten Interessen oder erhebliche Auswirkungen auf Raum und Umwelt vorliegen.BGer 1C_76/2008 · 05.09.2008Teilweise gutgeheissenIm Plangenehmigungsverfahren nach Eisenbahngesetz ist eine Interessenabwägung zwischen Nachbarinteressen und Bahnbetreiberin nur dann vorzunehmen, wenn die gesetzlichen Anforderungen an die Baute erfüllt sind und die Eigentumsrechte der Nachbarn nicht tangiert werden.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.