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Art. 86 LTF

16 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

19%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_186/2026 · 13.05.2026AbgewiesenEine nachträgliche Baubewilligung für Bauten ausserhalb der Bauzone setzt voraus, dass die Standortgebundenheit nach Art. 24 Abs. 1 LPT gegeben ist oder die Identität des Gebäudes nach Art. 24c LPT gewahrt bleibt. Reine Bequemlichkeitsgründe oder persönliche Bedürfnisse rechtfertigen keine Standortgebundenheit, und umfangreiche Anbauten…Bauen ausserhalb BauzoneBaubewilligungBGer 1C_311/2025 · 20.04.2026GutgeheissenDer dies a quo der fünfjährigen Frist für eine kantonale Reservationszone nach Art. 27 LAT beginnt mit deren Auflegung zur öffentlichen Auflage, nicht mit der späteren Genehmigung, um die bundesrechtliche Maximaldauer nicht zu überschreiten.PlanungszoneBaubewilligungBGer 1C_594/2025 · 11.11.2025AbgewiesenDie Baubewilligung für einen Zaun innerhalb der Bauzone unterliegt der vereinfachten Notifikationsverfahren, wenn keine bundes- oder kantonsrechtlichen Normen betroffen sind. Zivilrechtliche Einwände (z. B. Servituten) sind für die öffentlich-rechtliche Baubewilligung irrelevant.BaubewilligungBGer 1C_271/2025 · 08.09.2025AbgewiesenDie Verweigerung einer Baubewilligung für einen Aufzug in einem ISOS-geschützten Gebäude mit Schutzziel A ist rechtmässig, wenn die Massnahme die geschützte Bausubstanz und die innere Raumorganisation irreparabel beeinträchtigt und der öffentliche Schutzinteresse überwiegt.BaubewilligungRichtplanungAusnahmebewilligungBGer 1C_715/2024 · 17.01.2025AbgewiesenDas Bundesgericht bestätigt die kantonale Baubewilligung für ein Wohngebäude in der Zone R3b, da die Vorinstanz die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen korrekt geprüft hat und keine willkürlichen Feststellungen vorliegen.BaubewilligungBGer 1C_119/2022 · 27.02.2023GutgeheissenDie formelle Schutzstellung eines Gebäudes nach kantonalem Recht genügt nicht für die Anwendung von Art. 24d LAT; vielmehr muss die materielle Schutzwürdigkeit im Rahmen der Baubewilligung geprüft werden.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_355/2021 · 17.03.2022AbgewiesenEine ohne Bewilligung erstellte Abweichung von einem geltenden Nutzungsplan (hier: Überschreitung der zulässigen Wohnungsanzahl) muss auch bei bevorstehender Planänderung in Konformität gebracht werden, sofern die neue Planung noch nicht in Kraft ist und kein positiver antizipatorischer Effekt anerkannt werden kann. Die Anordnung der…BaubewilligungAusnahmebewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_3/2021 · 26.08.2021AbgewiesenEin Wechsel der Nutzung eines Gebäudes ausserhalb der Bauzone nach Art. 24a LAT ist nur zulässig, wenn er keine Auswirkungen auf Territorium, Erschliessung oder Umwelt hat. Eine Massnahme, die den Zugang zu einem solchen Gebäude auf zwei Tage pro Woche beschränkt, ist verhältnismässig, um diese Bedingung zu erfüllen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_72/2019 · 26.09.2019AbgewiesenEin Bauprojekt kann während eines laufenden Remaniement parcellaire urbain (RPU) gemäss Art. 18 LRRL verweigert werden, wenn es die Umsetzung des RPU behindert, selbst wenn der zugrundeliegende Plan noch nicht in Kraft getreten ist.BaubewilligungBGer 1C_416/2018 · 15.07.2019AbgewiesenEine kantonale Gesetzesänderung zur Umzonung von Agrarland in eine Entwicklungszone 3 ist auch ohne vorherige Erarbeitung eines Quartierrichtplans zulässig, sofern sie mit dem kantonalen Richtplan und den bundesrechtlichen Vorgaben vereinbar ist. Die Bindungswirkung kommunaler Richtpläne beschränkt sich auf die kommunalen Behörden und…UmzonungEinzonungGestaltungsplanOrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1C_534/2018 · 02.11.2018AbgewiesenBei Entscheidungen über den Suspensiveffekt im Baurecht ist eine summarische Interessenabwägung ausreichend; die Vorinstanz darf dabei einen weiten Ermessensspielraum nutzen, sofern keine offensichtliche Fehlgewichtung vorliegt.BaubewilligungBGer 1C_429/2017 · 25.07.2018AbgewiesenDie Abwägung der Interessen bei der Anpassung eines Teilnutzungsplans für eine EMS-Erweiterung in der Nähe des geschützten Lavaux-Gebiets ist rechtmässig, wenn die planerischen Massnahmen die Schutzgüter angemessen berücksichtigen und die Volumenbegrenzungen sowie architektonischen Auflagen eine hinreichende Integration in die…GestaltungsplanAuszonungRichtplanungBGer 1C_554/2016 · 15.01.2018AbgewiesenEin remaniement parcellaire mit Péréquation réelle im Rahmen eines Syndikats für Bodenverbesserungen ist auch nach Inkrafttreten der LAT-Revision vom 15. Juni 2012 (Art. 5 Abs. 1 und 1bis LAT) mit dem Bundesrecht vereinbar, sofern die kantonale Regelung die bundesrechtlichen Mindestanforderungen an die Mehrwertabgabe erfüllt.PlanungszoneMehrwertabgabeBGer 1C_159/2017 · 03.10.2017NichteintretenEine Opposition gegen eine Baubewilligung ist unzulässig, wenn sie nach Ablauf der gesetzlichen Frist eingereicht wird, selbst wenn die Beschwerdeführer die Fristversäumnis mit einer eigenen Version der Fakten zu rechtfertigen versuchen.BaubewilligungBGer 1C_256/2016 · 29.05.2017Teilweise gutgeheissenEin Wohnnutzungswechsel und eine Überbauung ausserhalb der Bauzone sind nur zulässig, wenn sie den Voraussetzungen von Art. 37a RPG und Art. 43 OPT entsprechen, insbesondere wenn die neue Nutzung gewerblich bleibt und keine neuen relevanten Auswirkungen auf Raum und Umwelt entstehen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_430/2015 · 15.04.2016AbgewiesenDie Baubewilligung für acht Villen in einer Villenzone ist rechtmässig, wenn der Zugang technisch und juristisch ausreichend ist, die Ausnutzungsziffer nach kantonalem Recht (Art. 59 Abs. 4 LCI) eingehalten wird und keine willkürliche Anwendung der Normen vorliegt.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.