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Art. 89 Abs. 1 und 2 lit. d BGG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1C_700/2013 · 11.03.2014NichteintretenDie Aufnahme eines Gebäudes ins ISOS begründet keine Bundesaufgabe, sodass eine Verbandsbeschwerde mangels Legitimation nicht zulässig ist. Die Interessenabwägung obliegt den kantonalen Behörden, wobei die Verhältnismässigkeit eines Abbruchverbots im Einzelfall zu prüfen ist.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.