Art. 95 BGG
9 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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BGer 1C_37/2024 · 08.07.2024AbgewiesenDie Interessenabwägung nach Art. 21 Abs. 2 RPG fällt zugunsten der Planbeständigkeit aus, da die letzte Teilrevision erst kurz rechtskräftig ist und der Grundsatz der Rechtssicherheit überwiegt.SondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 1C_290/2021 · 15.09.2022AbgewiesenDie Interessen der Bauherrschaft an der Ausnützung ihres Grundstücks und das öffentliche Interesse an Wohnraumverdichtung überwiegen die nachbarlichen Interessen an uneingeschränkter Aussicht und Privatsphäre, insbesondere bei geringer Beeinträchtigung durch die Aufstockung.BaubewilligungBGer 1C_124/2020 · 25.11.2020AbgewiesenBei der Erschliessung von Bauzonen ist das Schutzinteresse eines im Bundesinventar der historischen Verkehrswege (IVS) mit hoher Substanz klassifizierten Weges (Art. 6 Abs. 1 NHG, Art. 6 Abs. 1 VIVS) als absolutes Killerkriterium zu gewichten, sofern keine gleich- oder höherwertigen Interessen von nationaler Bedeutung entgegenstehen.GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 1C_474/2016 · 01.06.2017AbgewiesenBei der Interessenabwägung zwischen Ortsbildschutz (ISOS) und Wohnraumverdichtung ist ein geringfügiger Eingriff in die Schutzanliegen hinnehmbar, wenn der historische Charakter der Bebauung gewahrt bleibt und ein gewichtiges öffentliches Interesse an der Schaffung von Wohnraum besteht.BaubewilligungBGer 1C_105/2014 · 12.08.2014AbgewiesenDie Baulinienrevision zur Sicherung einer künftigen Tramhaltestelle ist ohne hinreichend konkretisierten Raumbedarfsnachweis und ohne Prüfung milderer Alternativen (z. B. Arkadenbaulinie) unverhältnismässig, wenn sie einen schwerwiegenden Eingriff in bestehendes Eigentum (Hochhaus) bewirkt.RichtplanungBGer 1C_398/2012 · 27.05.2013AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Landschaftsschutz und wirtschaftlichen Aspekten fällt zugunsten der Freileitung aus, da der landschaftliche Mehrwert der Teilverkabelung im Bereich der Überdeckung Rüteli angesichts der Vorbelastungen und der beachtlichen Mehrkosten als ungenügend erachtet wird.BGer 1C_118/2010 · 20.10.2010AbgewiesenDie Interessen an einer leistungsfähigen Mobilfunkversorgung überwiegen die Belange des Denkmal- und Ortsbildschutzes, sofern keine relevante Beeinträchtigung geschützter Objekte nachweisbar ist. Die geltenden Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind verfassungs- und gesetzeskonform.BaubewilligungBGer 1C_492/2009 · 20.07.2010AbgewiesenDie Interessen an einer leistungsfähigen Mobilfunkversorgung überwiegen im urbanen Raum die marginalen Beeinträchtigungen des Ortsbilds und Denkmalschutzes. Die geltenden Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind verfassungs- und gesetzeskonform.BaubewilligungBGer 1C_107/2010 · 17.06.2010AbgewiesenDie Beeinträchtigung eines wichtigen Naherholungsgebiets durch Lärmimmissionen des Modellsegelflugschleppbetriebs überwiegt das private Interesse an der Ausübung des Hobbys, selbst bei befristeter Bewilligung und restriktiven Auflagen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.