Art. 95 KV/ZH
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100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer BGE 147 I 433 · 01.01.2021GutgeheissenDer Kantonsrat verletzt das Mitwirkungsrecht der Gemeinden und Zweckverbände im Richtplanungsverfahren, wenn er gewichtige Änderungen in der Richt- und Abfallplanung ohne vorgängige Anhörung beschliesst und sich nicht mit den Einwendungen der Betroffenen auseinandersetzt.RichtplanungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.