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BGer BGE 147 I 433

Gutgeheissen

Entscheid vom 01.01.2021 · Kanton ZH

Der Kantonsrat verletzt das Mitwirkungsrecht der Gemeinden und Zweckverbände im Richtplanungsverfahren, wenn er gewichtige Änderungen in der Richt- und Abfallplanung ohne vorgängige Anhörung beschliesst und sich nicht mit den Einwendungen der Betroffenen auseinandersetzt.

BGer BGE 147 I 433 vom 01.01.2021 (Gutgeheissen)
Planungsanlass
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-28) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.