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Art. 97 OG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1A.108/2004 · 17.11.2004Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen Vertrauensschutz des Bauherrn und dem Schutz der Nachbarn vor übermässigen Geruchsimmissionen ist im Rahmen des Widerrufs einer formell rechtskräftigen, aber materiell rechtswidrigen Baubewilligung vorzunehmen. Ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren ist nur dann erforderlich, wenn…BaubewilligungBGer 1A.136/2003 · 04.11.2004AbgewiesenBei der Bewilligung einer Mobilfunk-Basisstation in einer Bauzone ist eine umfassende Interessenabwägung nach Art. 24 RPG nicht erforderlich; massgebend sind Zonenkonformität, kantonales Baurecht und Einhaltung der NISV-Grenzwerte. Konzessionsrechtliche Fragen sind primär durch das BAKOM zu beurteilen.Bauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.