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BGer 1A.187/2004

Teilweise gutgeheissen

Entscheid vom 21.04.2005

Bei der Interessenabwägung zwischen Lärmschutz und Landesverteidigung sind Sanierungserleichterungen für Schiessanlagen nur zulässig, wenn technisch und betrieblich mögliche sowie wirtschaftlich tragbare Massnahmen ausgeschöpft sind und überwiegende öffentliche Interessen (Landesverteidigung) dies rechtfertigen. Ein…

BGer 1A.187/2004 vom 21.04.2005 (Teilweise gutgeheissen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-02) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.