VGer ZH VB.2025.00083
AbgewiesenEntscheid vom 12.03.2026 · Kanton ZH
Ein Verzicht auf den Gewässerraum für einen künstlich angelegten und eingedolten Hochwasserentlastungsstollen ist trotz Art. 41a Abs. 5 GSchV nicht gerechtfertigt, wenn überwiegende Interessen des Hochwasserschutzes und der Unterhaltsgewährleistung bestehen. Die symmetrische Anordnung des Gewässerraums ist bei gebotener…
VGer ZH VB.2025.00083 vom 12.03.2026 (Abgewiesen)
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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