BGer 1C_233/2021
Teilweise gutgeheissenEntscheid vom 05.04.2022 · Kanton BE
Art. 5 Abs. 1 RPG verlangt von den Kantonen, mit gesetzlichen Regelungen auch bei Um- und Aufzonungen für einen angemessenen Ausgleich erheblicher Planungsvorteile zu sorgen. Ein Verzicht auf Mehrwertabgaben bei Um- und Aufzonungen ist bundesrechtswidrig.
BGer 1C_233/2021 vom 05.04.2022 (Teilweise gutgeheissen)
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