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Art. 9 BV

28 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

25%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1C_508/2024 · 19.03.2025AbgewiesenDie Interessenabwägung nach § 357 PBG/ZH zugunsten der Mobilfunkanlage als öffentliche Infrastruktur ist nicht willkürlich, da ideelle Immissionen und wirtschaftliche Nachteile der Nachbarn gegenüber dem öffentlichen Interesse an der fernmeldetechnischen Versorgung zurücktreten.BaubewilligungBGer 1C_24/2024 · 18.11.2024AbgewiesenDie Vorinstanz hat die Interessenabwägung zwischen dem mittel bis hoch gewichteten denkmalpflegerischen Schutzinteresse am Gebäude Usterstrasse 23 und dem allenfalls mittelgewichtigen öffentlichen Interesse an einer Dorfplatzvergrösserung korrekt vorgenommen, da letztere auch ohne Abbruch des Gebäudes realisierbar ist.BGer 1C_534/2022 · 21.11.2023AbgewiesenDie Interessenabwägung zugunsten des öffentlichen Interesses an einer modernen, sicheren und verkehrstechnisch optimierten Seilbahnverbindung überwiegt die privaten Interessen der betroffenen Grundeigentümer:innen, insbesondere da eine umfassende Variantenprüfung die gewählte Variante 3B als beste Lösung auswies.UmzonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_118/2022 · 12.10.2023AbgewiesenDie freiwillige Überkompensation von Fruchtfolgeflächen im Rahmen einer Deponiebewilligung ist rechtskräftig und kann nicht nachträglich als handelbare Kompensationsfläche beansprucht werden.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_41/2023 · 24.07.2023Teilweise gutgeheissenEin generelles Kontrahierungsverbot der Gemeinde für Mobilfunkstandorte auf gemeindeeigenen Grundstücken mit Mindestabstandsklausel ist nicht per se bundesrechtswidrig, sofern es den Versorgungsauftrag der Mobilfunkanbieter nicht vereitelt oder über Gebühr erschwert und eine Enteignungsmöglichkeit nach Art. 36 FMG offenbleibt.Bauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_365/2022 · 08.12.2022GutgeheissenDie Interessenabwägung der Vorinstanz war willkürlich, da sie das öffentliche Interesse an der Einhaltung der Bauvorschriften unzulässig relativierte und die privaten Interessen der Bauherrschaft nicht hinreichend berücksichtigte.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_591/2021 · 18.10.2022AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten des Schutzes vor ideellen Immissionen aus, da die Erneuerung und Erweiterung der Mobilfunkanlage deren Rechtswidrigkeit verstärkte und keine zumutbaren Alternativstandorte in Arbeitszonen nachgewiesen wurden.BGer 1C_56/2021 · 23.09.2022AbgewiesenDie Vorinstanz gewichtete die nachbarlichen Interessen (Aussichtsbeeinträchtigung) höher als das Interesse der Bauherrschaft an der baulichen Ausschöpfung, was gemäss § 357 Abs. 1 PBG/ZH nicht willkürlich war.BGer 1C_514/2020 · 05.05.2021AbgewiesenDas öffentliche Interesse am Erhalt eines architektonisch bedeutenden Zeugen der 1980er-Jahre (Pionierstellung im Holzbau, Seltenheitswert) überwiegt die privaten Eigentümerinteressen an Abbruch und Neuüberbauung, selbst bei hohem Sanierungsbedarf, da die Nutzung des Gebäudes und des restlichen Grundstücks weiterhin möglich bleibt.? 1C_645/2019 · 19.06.2020AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an einem zusammenhängenden Radwegnetz und den privaten Grundeigentümerinteressen sowie Sicherheitsbedenken wurde korrekt vorgenommen; der Finanzbeschluss des Grossen Rates genügt als rechtliche Grundlage für das Projekt.Richtplanung? 1C_538/2018 · 12.07.2019AbgewiesenBei bösgläubiger Erstellung einer nicht bewilligungsfähigen Baute überwiegt das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands und der Einhaltung der baulichen Ordnung gegenüber privaten Interessen des Bauherrn.BaubewilligungBGer 1C_149/2018 · 13.09.2018AbgewiesenDie Planungszone ist verhältnismässig, da das öffentliche Interesse an der Sicherung der Planungsfreiheit der Gemeinde das private Interesse der Grundeigentümerin an der sofortigen Realisierung ihres Bauprojekts überwiegt, insbesondere bei einer befristeten Dauer von drei Jahren.UmzonungBGer 1C_671/2017 · 14.08.2018Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung muss alle geltend gemachten Schäden berücksichtigen; eine unvollständige Abwägung führt zur Aufhebung des Entscheids und Rückweisung zur Neubeurteilung.BGer 1C_587/2017 · 19.03.2018AbgewiesenDie Péremption eines Baubewilligungsverfahrens nach Art. 118 LATC ist bei Nichtbeginn der Bauarbeiten innerhalb der Frist rechtmässig, selbst wenn vorbereitende Massnahmen oder Investitionen getätigt wurden. Der Grundsatz der Rechtsklarheit überwiegt hier das Vertrauensinteresse des Bauherrn.BaubewilligungBGer 1C_484/2016 · 28.06.2017AbgewiesenDie Abweichung von kommunalen Gestaltungsvorschriften (Art. 414 Abs. 6 GBR) ist nach Art. 417 GBR zulässig, wenn die gute Gesamtwirkung (Art. 411 GBR) gewahrt bleibt und die Fachberatung beigezogen wurde. Eine weitergehende Interessenabwägung ist nicht erforderlich.BaubewilligungBGer 1C_569/2016 · 21.06.2017GutgeheissenDie Interessen an der Erschliessung eines Gestaltungsplangebiets (private und öffentliche Interessen) überwiegen die geringen Interessen der Anstösser an der Aufrechterhaltung eines Winterwegs mit entfallener Verkehrsbedeutung. Die Abrufung ist bei wesentlichen Veränderungen der Verhältnisse und unter Berücksichtigung aller betroffenen…GestaltungsplanBGer 5D_103/2016 · 15.03.2017AbgewiesenBei einem ungemessenen Fuss- und Fahrwegrecht ist der Inhalt und Umfang anhand der Bedürfnisse des berechtigten Grundstücks zu bestimmen, wobei die langandauernde Ausübung nur subsidiär herangezogen wird. Die Interessenabwägung fällt zugunsten der funktionalen Erschliessung des berechtigten Grundstücks aus, selbst wenn dies Eingriffe in…BGer 1C_157/2014 · 04.11.2015GutgeheissenEin generell-abstrakter Ausschluss von Enteignungen für Uferwege durch kantonales Recht verletzt den Planungsgrundsatz von Art. 3 Abs. 2 lit. c RPG, da er die erforderliche Interessenabwägung im konkreten Planungsverfahren von vornherein unmöglich macht.RichtplanungBGer 1C_23/2014 · 24.03.2015Teilweise gutgeheissenDas Bundesgericht bestätigt die Anwendung der kommunalen Übergangsregelung (Art. 50 BauR-2013) auf ein Baugesuch, das im Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Vorschriften noch nicht rechtskräftig bewilligt war. Die Interessenabwägung ergab, dass die Beschwerdeführer kein schutzwürdiges Vertrauen in die Weitergeltung des alten Rechts…OrtsplanungsrevisionBaubewilligungBGer 1C_691/2013 · 28.03.2014AbgewiesenDas öffentliche Interesse an der Durchsetzung der spezifischen Nutzungsordnung (ausgewogener Mix aus Produktion und Dienstleistung gemäss Art. 51 GBR) überwiegt die privaten wirtschaftlichen Interessen der Mieterin, insbesondere bei Bösgläubigkeit und fehlender Möglichkeit einer nachträglichen Ausnahmebewilligung.BaubewilligungBGer 1C_277/2012 · 16.11.2012AbgewiesenDie formell rechtskräftige Baubewilligung inklusive Auflagen (extensive Begrünung, Verbot der Dachterrassennutzung) geht auf Rechtsnachfolger über und bindet diese. Eine Abänderung scheitert mangels hinreichender Gründe (keine Nichtigkeit, keine geänderten Umstände, kein Vertrauensschutz).BaubewilligungBGer 1C_51/2012 · 21.05.2012Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen der Standortsteuerung von Mobilfunkanlagen (Schutz vor ideellen Immissionen in Wohnzonen) und den Interessen der Mobilfunkbetreiber (Wirtschaftsfreiheit, Informationsfreiheit, Versorgungsauftrag) ist zulässig, sofern die Regelung auf visuell wahrnehmbare Anlagen beschränkt wird und die Gemeinde die…BGer 1C_267/2011 · 16.09.2011AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Wirtschaftsfreiheit und Ortsbildschutz fällt zugunsten des Ortsbildschutzes aus, wenn Reklametafeln durch Häufung oder Standort das historische Ortsbild beeinträchtigen und dies nachvollziehbar begründet wird.BaubewilligungBGer 1C_192/2010 · 08.11.2010AbgewiesenDie Interessenabwägung nach § 357 Abs. 1 PBG/ZH fiel zugunsten der Mobilfunkanlage aus, da keine überwiegenden öffentlichen oder nachbarlichen Interessen entgegenstanden und die kommunale Baubehörde bei der ästhetischen Würdigung einen geschützten Beurteilungsspielraum hatte.BaubewilligungBGer 1C_285/2007 · 22.05.2008AbgewiesenDie Umzonung des Gebiets Blözen in eine Zone mit noch nicht bestimmter Nutzung ist im überwiegenden öffentlichen Interesse und verhältnismässig, da sie der haushälterischen Bodennutzung, dem Landschaftsschutz und der Freihaltung von Naherholungsgebieten dient und mit den Zielen des RPG vereinbar ist.UmzonungOrtsplanungsrevisionBGer 1P.91/2007 · 16.04.2007AbgewiesenDas öffentliche Interesse an einer qualitativ hochwertigen, städtebaulich überzeugenden Überbauungslösung mit Aussicht auf baldige Renovation der geschützten Bausubstanz überwiegt das private Interesse an der Beibehaltung des bestehenden Planungszustands, selbst bei kürzerer Geltungsdauer des Bebauungsplans.BGer 1A.104/2006 · 19.01.2007AbgewiesenDie Interessen an der Mobilfunkversorgung wogen weniger schwer als der Schutz des Ortsbilds von nationaler Bedeutung (ISOS) und die kommunalen Gestaltungsvorschriften. Eine Verschlechterung des bereits beeinträchtigten Ortsbilds durch eine Antennenanlage ist unzulässig.BaubewilligungBGer 1P.37/2005 · 07.04.2005AbgewiesenDie Umzonung von Wohn- und Gewerbezone in eine reine Gewerbezone entlang einer stark belasteten Hauptverkehrsstrasse ist bei wesentlicher Zunahme der Lärmbelastung und unter Berücksichtigung des Planungshorizonts verfassungsrechtlich zulässig, wenn die Interessenabwägung sachgerecht erfolgt.AuszonungUmzonungOrtsplanungsrevisionBaubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.