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BGer 1C_298/2017

Abgewiesen

Entscheid vom 30.04.2018

Die Interessenabwägung zwischen Eigentumsschutz und Denkmalschutz fällt zugunsten der Eigentümer aus, wenn die Erhaltung des Gebäudes unzumutbare wirtschaftliche Belastungen verursacht und der Quartiercharakter bereits durch moderne Bauten beeinträchtigt ist.

BGer 1C_298/2017 vom 30.04.2018 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-02) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.