BGer 1C_401/2020
GutgeheissenEntscheid vom 01.03.2022
Die Interessenabwägung bei der Festlegung der Restwassermenge für ein Kleinwasserkraftwerk muss besonders sorgfältig erfolgen, wenn seltene Lebensräume (hier: Leuctra schmidi) betroffen sind. Eine Herabsetzung der Mindestrestwassermenge nach Art. 32 lit. b GSchG ist nur zulässig, wenn eine Beeinträchtigung dieser Lebensräume…
BGer 1C_401/2020 vom 01.03.2022 (Gutgeheissen)
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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