BGer 1C_568/2021
AbgewiesenEntscheid vom 30.09.2022
Der Widerruf einer rechtskräftigen Baubewilligung ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn überwiegende öffentliche Interessen (z. B. erhebliche Gefährdung von Sicherheit, Gesundheit oder Umwelt) dies gebieten. Formelle Verfahrensmängel (z. B. unvollständige UVP) rechtfertigen einen Widerruf nicht, sofern die Sachverhaltsabklärungen…
BGer 1C_568/2021 vom 30.09.2022 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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