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Art. 82 lit. a BGG

65 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

18%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1C_161/2025 · 25.06.2026GutgeheissenDie Bewilligung eines Neubaus im übergangsrechtlichen Gewässerraum setzt eine umfassende Interessenabwägung voraus, die auch Alternativen zur Minimierung der Gewässerraum-Inanspruchnahme prüft. Eine akzessorische Überprüfung der Nutzungsplanung ist geboten, wenn diese den Planungshorizont überschreitet und die Gewässerschutzvorgaben…OrtsplanungsrevisionBaubewilligungBGer 1C_49/2025 · 08.12.2025AbgewiesenDas Interesse an der Erhaltung eines Trockenwiesenbiotops von nationaler Bedeutung überwiegt die öffentlichen und privaten Interessen an der Realisierung eines Bauvorhabens, selbst wenn die Nutzungsplanung den Planungshorizont überschritten hat.OrtsplanungsrevisionBaubewilligungBGer 1C_568/2024 · 30.10.2025AbgewiesenDie Festsetzung einer Verkehrszone für eine geplante Umfahrungsstrasse in einer ISOS-geschützten Gemeinde bedarf keiner vertieften Interessenabwägung im Nutzungsplanverfahren, wenn die Zone nur sichernden Charakter hat und die Vereinbarkeit des Strassenprojekts mit dem ISOS im anschliessenden Projektbewilligungsverfahren geprüft wird.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_550/2024 · 24.10.2025AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Aufwertung eines denkmalgeschützten Kulturobjekts (Ortsbildpflege, Tourismus) und den privaten sowie umweltrechtlichen Interessen (Lichtimmissionen, Schutz der Tierwelt) fällt zugunsten des Vorhabens aus, sofern die Beleuchtung verhältnismässig und technisch optimiert ist.BaubewilligungBGer 1C_510/2024 · 16.09.2025AbgewiesenDie Interessenabwägung ergab, dass das überwiegende öffentliche Interesse an einer wintersicheren Verbindungsstrasse zwischen den Gemeindefraktionen die Eingriffe in Wald, Landschaft und Natur rechtfertigt. Die Variante Fusion wurde als standortgebunden und weniger belastend als die Alternative Munsaus bewertet.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_730/2024 · 01.09.2025GutgeheissenDie Vorinstanz hätte vor dem Nichteintreten auf die Einsprache des Schweizer Heimatschutzes abklären müssen, ob für den Abbruch der Luxram-Gebäude eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung nach Art. 19 Abs. 2 GSchG i.V.m. Art. 32 Abs. 2 GSchV erforderlich ist, da dies eine Bundesaufgabe im Sinne von Art. 78 Abs. 2 BV und Art. 2 NHG…BaubewilligungBGer 1C_635/2024 · 14.08.2025AbgewiesenDie Vorinstanz durfte bei der Anwendung der kommunalen Ästhetikklausel (Art. 35 Abs. 2 BauG/Paspels) die ISOS-Schutzziele berücksichtigen und den kommunalen Beurteilungsspielraum nur dann überschreiten, wenn die Gemeinde ihren Ermessensspielraum willkürlich oder pflichtwidrig ausübte. Hier lag eine vertretbare Abwägung vor.BaubewilligungBGer 1C_471/2024 · 16.06.2025AbgewiesenDie Interessenabwägung nach § 67 Abs. 1 BauG/AG erfordert kumulativ ausserordentliche Umstände oder eine unzumutbare Härte; generelle Nachfrageprobleme oder wirtschaftliche Vorteile rechtfertigen keine Ausnahmebewilligung von zonenkonformen Nutzungsvorgaben.BaubewilligungBGer 1C_684/2024 · 13.06.2025AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Ortsbildschutz (historischer Gemüsegarten) und baulicher Verdichtung fällt zugunsten des Schutzes aus, da der Gemüsegarten als integraler Bestandteil des Schlossareals im kantonalen Kulturgüterverzeichnis und ISOS-Inventar verankert ist und die Umzonung einen verhältnismässigen Kompromiss darstellt.UmzonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_169/2024 · 02.05.2025AbgewiesenBei Mobilfunkanlagen in der Bauzone ist eine umfassende Standortgebundenheitsprüfung und Interessenabwägung nach Art. 24 RPG nicht erforderlich; die ästhetische Beurteilung unterliegt dem kommunalen Ermessensspielraum, sofern keine bundesrechtlichen Schranken verletzt werden.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_212/2024 · 24.04.2025AbgewiesenDie asylrechtliche Plangenehmigung nach Art. 95a AsyIG hat Sondernutzungsplancharakter und ersetzt kantonale Planungs- und Bewilligungspflichten; die Interessenabwägung zugunsten des Bundesasylzentrums ist sachlich vertretbar.SondernutzungsplanBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_234/2023 · 24.04.2025GutgeheissenDer Nachweis, dass alle verhältnismässigen Lärmschutzmassnahmen gemäss Art. 22 Abs. 2 USG und Art. 31 Abs. 1 LSV ausgeschöpft wurden, ist nicht erbracht. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV setzt die vollständige Prüfung und Dokumentation aller möglichen Massnahmen voraus.BaubewilligungBGer 1C_508/2024 · 19.03.2025AbgewiesenDie Interessenabwägung nach § 357 PBG/ZH zugunsten der Mobilfunkanlage als öffentliche Infrastruktur ist nicht willkürlich, da ideelle Immissionen und wirtschaftliche Nachteile der Nachbarn gegenüber dem öffentlichen Interesse an der fernmeldetechnischen Versorgung zurücktreten.BaubewilligungBGer 1C_390/2024 · 21.02.2025AbgewiesenDas Bundesgericht bestätigt die Interessenabwägung des Bundesverwaltungsgerichts: Das Sicherheitsinteresse der Fussgänger:innen (inkl. behindertengerechter Zugang) überwiegt das Interesse an der Aufrechterhaltung einer Veloroute durch die Unterführung, da die räumlichen Verhältnisse einen sicheren Mischverkehr nicht zulassen.RichtplanungBGer 1C_663/2023 · 08.01.2025Teilweise gutgeheissenBei interkantonalen Vorhaben wie dem Ausbau eines Wasserkraftwerks darf die Beschwerdelegitimation nicht gebietsmässig aufgeteilt werden, sondern ist am Gesamtprojekt zu messen. Eine isolierte Betrachtung der kantonalen Anlagenteile widerspricht dem Koordinationsgebot und der gebotenen Gesamtinteressenabwägung.BGer 1C_24/2024 · 18.11.2024AbgewiesenDie Vorinstanz hat die Interessenabwägung zwischen dem mittel bis hoch gewichteten denkmalpflegerischen Schutzinteresse am Gebäude Usterstrasse 23 und dem allenfalls mittelgewichtigen öffentlichen Interesse an einer Dorfplatzvergrösserung korrekt vorgenommen, da letztere auch ohne Abbruch des Gebäudes realisierbar ist.BGer 1C_490/2023 · 01.11.2024AbgewiesenDie Interessenabwägung im Gewässerraum fällt zugunsten des Landschafts- und Gewässerschutzes aus, da das private Nutzungsinteresse der Beschwerdeführenden (Sitzplatz, Jacuzzi, Slipanlage) nicht überwiegt und keine standortgebundene oder im öffentlichen Interesse liegende Anlage vorliegt.BGer 1C_316/2023 · 18.07.2024AbgewiesenDie Teilrevision des Quartierplans zur Behebung eines Planungsfehlers (fehlender Konfliktlösungsmechanismus für gemeinsame Parkierung) ist trotz Planbeständigkeitsgrundsatz zulässig, da das öffentliche Interesse an der Realisierung des Quartiers und der geringfügige Eingriff in die Eigentumsrechte überwiegen.GestaltungsplanBGer 1C_37/2024 · 08.07.2024AbgewiesenDie Interessenabwägung nach Art. 21 Abs. 2 RPG fällt zugunsten der Planbeständigkeit aus, da die letzte Teilrevision erst kurz rechtskräftig ist und der Grundsatz der Rechtssicherheit überwiegt.SondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 1C_98/2022 · 12.06.2024AbgewiesenDer Verzicht auf die Unterschutzstellung eines atypischen Baumeisterhauses ist nicht willkürlich, wenn die Vorinstanz eine hinreichende Anzahl vergleichbarer, bereits geschützter Objekte nachweist und die Interessenabwägung nachvollziehbar durchführt.BGer 1C_306/2022 · 28.03.2024GutgeheissenDie Vorinstanz hat den Sachverhalt zur Baulandbedarfsermittlung unvollständig erhoben, weshalb die Interessenabwägung zwischen privatem Überbauungsinteresse und öffentlichem Schutz von Fruchtfolgeflächen nicht tragfähig war.EinzonungOrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1C_633/2023 · 27.02.2024AbgewiesenDie Interessenabwägung im Strassenplanverfahren Birkenstrasse (Neuheim) bestätigte die Vereinbarkeit mit der Grundordnung (Art. 2 RPG) und dem Vorsorgeprinzip (Art. 11 Abs. 2 USG), da der Ausbau als Teil eines Ringstrassensystems die Verkehrssicherheit verbessert und keine wesentlichen Abweichungen oder zusätzliche Umweltbelastungen…SondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1C_80/2022 · 30.11.2023AbgewiesenDas öffentliche Interesse an der strikten Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet sowie am Schutz des ISOS-Ortsbildes überwiegt die privaten finanziellen und nutzungsbezogenen Interessen des Beschwerdeführers. Ein vollständiger Rückbau der rechtswidrigen Gartenanlage in der Rebbauzone ist verhältnismässig.BaubewilligungBGer 1C_99/2020 · 22.11.2023GutgeheissenDie Erweiterung des Gestaltungsplans Seedamm-Center ist mangels nachgewiesener Realisierbarkeit der erforderlichen Erschliessungsanlagen (Hochbrücke und Autobahnanschluss) nicht koordinationskonform und damit unzulässig. Die materielle Koordination nach Art. 25a RPG erfordert den Nachweis der tatsächlichen und rechtlichen Umsetzbarkeit…GestaltungsplanBaubewilligungBGer 1C_118/2022 · 12.10.2023AbgewiesenDie freiwillige Überkompensation von Fruchtfolgeflächen im Rahmen einer Deponiebewilligung ist rechtskräftig und kann nicht nachträglich als handelbare Kompensationsfläche beansprucht werden.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_493/2022 · 19.09.2023Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung für Betriebszeiten von Helikopter-Arbeitsflügen an Sonn- und Feiertagen auf dem Flugplatz Mollis ist im Betriebsreglement und nicht auf Sachplanebene (SIL) vorzunehmen, da keine übergeordneten Interessen oder erhebliche Auswirkungen auf Raum und Umwelt vorliegen.BGer 1C_48/2022 · 29.03.2023AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Quartierschutz (ISOS) und Verdichtungsinteressen ist im Anwendungsfall korrekt vorgenommen worden, da das Projekt die geltende Nutzungsplanung und Planungshilfe einhält und keine absoluten Schranken verletzt.OrtsplanungsrevisionBaubewilligungBGer 1C_384/2022 · 31.01.2023NichteintretenDas Bundesgericht tritt auf die Beschwerde des Kantons Solothurn nicht ein, da dieser als Vorinstanz keine Beschwerdebefugnis nach Art. 89 Abs. 1 BGG hat. Die Interessenabwägung des Verwaltungsgerichts zum ISOS-Objekt Nr. 3143 Innere Klus bleibt damit massgebend.BaubewilligungBGer 1C_365/2022 · 08.12.2022GutgeheissenDie Interessenabwägung der Vorinstanz war willkürlich, da sie das öffentliche Interesse an der Einhaltung der Bauvorschriften unzulässig relativierte und die privaten Interessen der Bauherrschaft nicht hinreichend berücksichtigte.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_290/2021 · 15.09.2022AbgewiesenDie Interessen der Bauherrschaft an der Ausnützung ihres Grundstücks und das öffentliche Interesse an Wohnraumverdichtung überwiegen die nachbarlichen Interessen an uneingeschränkter Aussicht und Privatsphäre, insbesondere bei geringer Beeinträchtigung durch die Aufstockung.BaubewilligungBGer 1C_251/2021 · 23.03.2022AbgewiesenBei der Interessenabwägung in der Landwirtschaftszone überwiegen die öffentlichen Interessen an Landschaftsschutz und ökologischer Vernetzung gegenüber den privaten Interessen an einer nachträglichen Baubewilligung, wenn das Vorhaben eine bisher unberührte Geländekammer erheblich verändert und keine ernsthaften Alternativstandorte…RichtplanungBaubewilligungBGer 1C_554/2021 · 10.03.2022AbgewiesenDie Interessenabwägung zur Herabsetzung des Mindestwohnanteils auf 0 % in einer Kernzone ist nicht willkürlich, wenn die planerische Sicherung einer Privatschule als öffentliches Interesse und die privaten Interessen der Grundeigentümerin überwiegen, während entgegenstehende private Interessen der Nachbarn nicht ins Gewicht fallen.RichtplanungBGer 1C_572/2021 · 06.01.2022NichteintretenDie Beschwerde gegen einen Rückweisungsentscheid als Zwischenentscheid ist nur unter den strengen Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG zulässig, die hier nicht erfüllt sind.BaubewilligungBGer 1C_396/2021 · 22.12.2021AbgewiesenDie Vorinstanz hat eine Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an einem raschen Baubeginn des Spitalzentrums und den privaten Interessen des Beschwerdeführers (Lärmbelastung, Licht- und Sonnenentzug) vorgenommen und dabei das öffentliche Interesse höher gewichtet.BaubewilligungBGer 1C_555/2020 · 16.08.2021AbgewiesenDie Interessenabwägung nach Art. 21 Abs. 2 RPG fällt bei kurzen Geltungsdauern der Nutzungspläne und bereits erteilten Baubewilligungen zugunsten der Planstabilität aus; eine Plananpassung oder Nichtigerklärung ist nicht gerechtfertigt.BaubewilligungBGer 1C_514/2020 · 05.05.2021AbgewiesenDas öffentliche Interesse am Erhalt eines architektonisch bedeutenden Zeugen der 1980er-Jahre (Pionierstellung im Holzbau, Seltenheitswert) überwiegt die privaten Eigentümerinteressen an Abbruch und Neuüberbauung, selbst bei hohem Sanierungsbedarf, da die Nutzung des Gebäudes und des restlichen Grundstücks weiterhin möglich bleibt.BGer 1C_318/2020 · 10.12.2020AbgewiesenDas öffentliche Interesse am Erhalt einer ortsbildprägenden Blutbuche überwiegt das geringe öffentliche Interesse an der gestaltungsplankonformen Überbauung, sofern diese ohne Schutzobjekt-Schädigung realisierbar ist. Die Gemeindeautonomie wird durch die Bindung an Fachgutachten (NHK/ZH) nicht verletzt.Gestaltungsplan? 1C_645/2019 · 19.06.2020AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an einem zusammenhängenden Radwegnetz und den privaten Grundeigentümerinteressen sowie Sicherheitsbedenken wurde korrekt vorgenommen; der Finanzbeschluss des Grossen Rates genügt als rechtliche Grundlage für das Projekt.RichtplanungBGer 1C_442/2019 · 17.06.2020AbgewiesenDie vertragliche Verpflichtung zur Ausscheidung einer Bauzone für ein isoliertes, nicht siedlungscharakteristisches Gebiet verstösst gegen das raumplanerische Konzentrationsprinzip und ist daher raumplanungsrechtswidrig.EinzonungOrtsplanungsrevisionBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_179/2019 · 11.10.2019AbgewiesenEine rechtskräftige Baubewilligung kann nur bei wesentlicher Änderung der Sach- oder Rechtslage in Wiedererwägung gezogen werden; eine bloße Ungleichbehandlung mit einem anderen Projekt rechtfertigt dies nicht.Baubewilligung? 1C_538/2018 · 12.07.2019AbgewiesenBei bösgläubiger Erstellung einer nicht bewilligungsfähigen Baute überwiegt das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands und der Einhaltung der baulichen Ordnung gegenüber privaten Interessen des Bauherrn.BaubewilligungBGer 2C_699/2018 · 11.06.2019NichteintretenDer Entscheid über die Beitragspflicht und die provisorische Beitragsberechnung im kantonalen Beitragsverfahren stellt einen Zwischenentscheid dar, der nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 BGG anfechtbar ist.BGer 1C_340/2017 · 25.06.2018AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten des Bauvorhabens aus, da die Gartenmauer nicht als besonders schützenswertes Einzelobjekt inventarisiert war und die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wurde. Die ISOS-Vorgaben wurden durch kantonale Regelungen konkretisiert und eingehalten.GestaltungsplanBGer 1C_372/2017 · 22.01.2018AbgewiesenDie Interessenabwägung nach § 80 Abs. 1 BPG/BS erfordert eine Gewichtung der widerstreitenden öffentlichen und privaten Interessen; dabei überwiegen hier die wichtigen Gründe für die Parkplatzerstellung die geringfügigen entgegenstehenden Interessen an der Grünzone.BaubewilligungBGer 1C_484/2016 · 28.06.2017AbgewiesenDie Abweichung von kommunalen Gestaltungsvorschriften (Art. 414 Abs. 6 GBR) ist nach Art. 417 GBR zulässig, wenn die gute Gesamtwirkung (Art. 411 GBR) gewahrt bleibt und die Fachberatung beigezogen wurde. Eine weitergehende Interessenabwägung ist nicht erforderlich.BaubewilligungBGer 1C_474/2016 · 01.06.2017AbgewiesenBei der Interessenabwägung zwischen Ortsbildschutz (ISOS) und Wohnraumverdichtung ist ein geringfügiger Eingriff in die Schutzanliegen hinnehmbar, wenn der historische Charakter der Bebauung gewahrt bleibt und ein gewichtiges öffentliches Interesse an der Schaffung von Wohnraum besteht.BaubewilligungBGer 1C_165/2016 · 27.03.2017AbgewiesenBei der Standortwahl für landwirtschaftliche Bauten in der Landwirtschaftszone ist eine gesamthafte Interessenabwägung nach Art. 34 Abs. 4 lit. b RPV erforderlich; der gewählte Standort muss sich als der beste erweisen, wobei betriebliche Effizienz, Bodenqualität, Erschliessung und Landschaftsschutz massgeblich sind.BGer 1C_556/2013 · 21.09.2016Teilweise gutgeheissenDas öffentliche Interesse an der Verkehrserschliessung und der Entlastung des Dorfzentrums von Näfels überwiegt die Belange des Natur- und Umweltschutzes sowie private Interessen, sofern die Eingriffe minimiert und flankierende Massnahmen verbindlich sichergestellt werden.BGer 1C_488/2015 · 24.08.2016AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Ortsbildschutz (ISOS) und zonenkonformer baulicher Nutzung fällt zugunsten der kommunalen Nutzungsplanung aus, sofern diese die Schutzanliegen des ISOS angemessen umsetzt und keine krassen Widersprüche bestehen.OrtsplanungsrevisionRichtplanungBaubewilligungBGer 1C_34/2016 · 02.05.2016AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten des Eigentumsschutzes der Grundeigentümer aus, da das öffentliche Interesse an einem zusätzlichen Aussichtspunkt an einer unattraktiven Lage als geringfügig eingestuft wurde und der Eingriff in das Eigentum unverhältnismässig war.BGer 1C_5/2015 · 28.04.2015AbgewiesenBei der Interessenabwägung nach Art. 34 Abs. 4 lit. b RPV überwiegen die Landschaftsschutzinteressen gegenüber den Sicherheits- und Betriebsinteressen der Beschwerdeführerin für die Weideeinzäunung ausserhalb der Hofnähe.BGer 1C_704/2013 · 17.09.2014AbgewiesenEin überwiegendes öffentliches Interesse an der Unterbringung von Asylbewerbenden kann eine befristete Überschreitung der Lärm-Immissionsgrenzwerte rechtfertigen, sofern alle zumutbaren Schallschutzmassnahmen getroffen und die Verhältnismässigkeit gewahrt ist.BaubewilligungBGer 1C_390/2013 · 16.07.2014AbgewiesenDas öffentliche Interesse an der Verkehrsentlastung der Stadt Aarau durch die Pförtneranlage überwiegt das private Interesse des Beschwerdeführers an der Vermeidung von Staus und Lärm vor seiner Liegenschaft, da keine merkliche Zunahme der Immissionen zu erwarten ist und die vorgeschlagene Projektoptimierung betrieblich nicht umsetzbar…BGer 1C_700/2013 · 11.03.2014NichteintretenDie Aufnahme eines Gebäudes ins ISOS begründet keine Bundesaufgabe, sodass eine Verbandsbeschwerde mangels Legitimation nicht zulässig ist. Die Interessenabwägung obliegt den kantonalen Behörden, wobei die Verhältnismässigkeit eines Abbruchverbots im Einzelfall zu prüfen ist.BGer 1C_484/2012 · 27.05.2013AbgewiesenDie Aufrechterhaltung der Schutzzone für die Parzelle Nr. 114 im Naturschutzgebiet 'Gerzensee und Umgebung' ist trotz eingetretener Veränderungen verhältnismässig, da das öffentliche Interesse am Landschaftsschutz und der Pufferfunktion der äusseren Zone überwiegt.EinzonungUmzonungBGer 1C_374/2011 · 14.03.2012AbgewiesenDie Einzonung der Parzellen 'Stockmatte' als Bauzone scheitert am Fehlen von Siedlungscharakter und am Konzentrationsprinzip; private und öffentliche Interessen (Betriebserhalt, Arbeitsplätze) überwiegen nicht die raumplanerischen Ziele der Zersiedelungsvermeidung und haushälterischen Bodennutzung.EinzonungBGer 1C_267/2011 · 16.09.2011AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Wirtschaftsfreiheit und Ortsbildschutz fällt zugunsten des Ortsbildschutzes aus, wenn Reklametafeln durch Häufung oder Standort das historische Ortsbild beeinträchtigen und dies nachvollziehbar begründet wird.BaubewilligungBGer 1C_451/2010 · 22.06.2011AbgewiesenDie Interessenabwägung nach Art. 31 Abs. 2 LSV kann eine Baubewilligung trotz Überschreitung der Fluglärm-Immissionsgrenzwerte rechtfertigen, wenn eine Baulücke im überbauten Gebiet vorliegt, die Überschreitung geringfügig ist und überwiegende öffentliche Interessen (z. B. haushälterischer Umgang mit Bauland) bestehen.BaubewilligungBGer 1C_437/2009 · 16.06.2010AbgewiesenDie Interessenabwägung gemäss Art. 34 Abs. 4 lit. b RPV erfordert den Nachweis, dass kein besserer Alternativstandort existiert; bei Biogasanlagen in der Landwirtschaftszone sind Abstandsempfehlungen zu Wohnzonen als Hilfsmittel zu berücksichtigen, selbst wenn sie nicht rechtsverbindlich sind.BaubewilligungBGer 1C_203/2009 · 01.12.2009GutgeheissenDie Standortgebundenheit einer Kapelle auf der Moosalp ist zu verneinen, da keine technischen, betriebswirtschaftlichen oder bodenbedingten Gründe vorliegen und der Standort nicht als besonders vorteilhaft gegenüber Alternativen in der Bauzone erscheint. Zudem ist eine umfassende Interessenabwägung gemäss Art. 24 lit. b RPG erst nach…Bauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_1/2009 · 27.07.2009AbgewiesenDie Interessenabwägung ergab, dass das öffentliche Interesse an der Erweiterung des Spielfelds für Junioren-Meisterschaftsspiele das private Interesse der Anwohner an Immissionsschutz überwiegt, da die Flächenausdehnung gering und die zusätzlichen Immissionen nicht planerisch relevant sind.BGer 1C_517/2008 · 15.07.2009AbgewiesenDie Interessenabwägung des Verwaltungsgerichts zugunsten der Erweiterung der Kleinabbaustelle Steffensrain ist bundesrechtskonform, da die öffentlichen Interessen (lokale Materialversorgung, Rekultivierung) die privaten und landschaftsschützerischen Belange überwiegen und die Planungsmassnahme den Zielen des RPG entspricht.GestaltungsplanBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_345/2008 · 29.01.2009GutgeheissenDie Standortgebundenheit einer Antennenanlage ausserhalb der Bauzone nach Art. 24 lit. a RPG setzt eine konkrete Interessenabwägung voraus, die Standorte innerhalb und ausserhalb der Bauzone vergleicht und überwiegende Interessen prüft.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_76/2008 · 05.09.2008Teilweise gutgeheissenIm Plangenehmigungsverfahren nach Eisenbahngesetz ist eine Interessenabwägung zwischen Nachbarinteressen und Bahnbetreiberin nur dann vorzunehmen, wenn die gesetzlichen Anforderungen an die Baute erfüllt sind und die Eigentumsrechte der Nachbarn nicht tangiert werden.BGer 1C_94/2007 · 03.09.2007NichteintretenDie Beschwerdeführerinnen sind nicht legitimiert, da die Planungszone keine spezifischen Einschränkungen für Mobilfunkanlagen enthält und sie daher nicht in schutzwürdigen Interessen betroffen sind.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.