Art. 90 BGG
21 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
14%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1C_568/2024 · 30.10.2025AbgewiesenDie Festsetzung einer Verkehrszone für eine geplante Umfahrungsstrasse in einer ISOS-geschützten Gemeinde bedarf keiner vertieften Interessenabwägung im Nutzungsplanverfahren, wenn die Zone nur sichernden Charakter hat und die Vereinbarkeit des Strassenprojekts mit dem ISOS im anschliessenden Projektbewilligungsverfahren geprüft wird.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_510/2024 · 16.09.2025AbgewiesenDie Interessenabwägung ergab, dass das überwiegende öffentliche Interesse an einer wintersicheren Verbindungsstrasse zwischen den Gemeindefraktionen die Eingriffe in Wald, Landschaft und Natur rechtfertigt. Die Variante Fusion wurde als standortgebunden und weniger belastend als die Alternative Munsaus bewertet.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_730/2024 · 01.09.2025GutgeheissenDie Vorinstanz hätte vor dem Nichteintreten auf die Einsprache des Schweizer Heimatschutzes abklären müssen, ob für den Abbruch der Luxram-Gebäude eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung nach Art. 19 Abs. 2 GSchG i.V.m. Art. 32 Abs. 2 GSchV erforderlich ist, da dies eine Bundesaufgabe im Sinne von Art. 78 Abs. 2 BV und Art. 2 NHG…BaubewilligungBGer 1C_471/2024 · 16.06.2025AbgewiesenDie Interessenabwägung nach § 67 Abs. 1 BauG/AG erfordert kumulativ ausserordentliche Umstände oder eine unzumutbare Härte; generelle Nachfrageprobleme oder wirtschaftliche Vorteile rechtfertigen keine Ausnahmebewilligung von zonenkonformen Nutzungsvorgaben.BaubewilligungBGer 1C_390/2024 · 21.02.2025AbgewiesenDas Bundesgericht bestätigt die Interessenabwägung des Bundesverwaltungsgerichts: Das Sicherheitsinteresse der Fussgänger:innen (inkl. behindertengerechter Zugang) überwiegt das Interesse an der Aufrechterhaltung einer Veloroute durch die Unterführung, da die räumlichen Verhältnisse einen sicheren Mischverkehr nicht zulassen.RichtplanungBGer 1C_24/2024 · 18.11.2024AbgewiesenDie Vorinstanz hat die Interessenabwägung zwischen dem mittel bis hoch gewichteten denkmalpflegerischen Schutzinteresse am Gebäude Usterstrasse 23 und dem allenfalls mittelgewichtigen öffentlichen Interesse an einer Dorfplatzvergrösserung korrekt vorgenommen, da letztere auch ohne Abbruch des Gebäudes realisierbar ist.BGer 1C_37/2024 · 08.07.2024AbgewiesenDie Interessenabwägung nach Art. 21 Abs. 2 RPG fällt zugunsten der Planbeständigkeit aus, da die letzte Teilrevision erst kurz rechtskräftig ist und der Grundsatz der Rechtssicherheit überwiegt.SondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 1C_98/2022 · 12.06.2024AbgewiesenDer Verzicht auf die Unterschutzstellung eines atypischen Baumeisterhauses ist nicht willkürlich, wenn die Vorinstanz eine hinreichende Anzahl vergleichbarer, bereits geschützter Objekte nachweist und die Interessenabwägung nachvollziehbar durchführt.BGer 1C_80/2022 · 30.11.2023AbgewiesenDas öffentliche Interesse an der strikten Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet sowie am Schutz des ISOS-Ortsbildes überwiegt die privaten finanziellen und nutzungsbezogenen Interessen des Beschwerdeführers. Ein vollständiger Rückbau der rechtswidrigen Gartenanlage in der Rebbauzone ist verhältnismässig.BaubewilligungBGer 1C_99/2020 · 22.11.2023GutgeheissenDie Erweiterung des Gestaltungsplans Seedamm-Center ist mangels nachgewiesener Realisierbarkeit der erforderlichen Erschliessungsanlagen (Hochbrücke und Autobahnanschluss) nicht koordinationskonform und damit unzulässig. Die materielle Koordination nach Art. 25a RPG erfordert den Nachweis der tatsächlichen und rechtlichen Umsetzbarkeit…GestaltungsplanBaubewilligungBGer 1C_118/2022 · 12.10.2023AbgewiesenDie freiwillige Überkompensation von Fruchtfolgeflächen im Rahmen einer Deponiebewilligung ist rechtskräftig und kann nicht nachträglich als handelbare Kompensationsfläche beansprucht werden.OrtsplanungsrevisionBGer 5A_637/2019 · 27.04.2022AbgewiesenDie 1954 errichtete Dienstbarkeit 'Baubeschränkung' bleibt trotz späterer öffentlich-rechtlicher Bauvorschriften (§ 238 PBG/ZH) wirksam und verbietet Bauvorhaben, die den Siedlungscharakter durch Abweichungen wie Flachdächer statt Satteldächer stören.BaubewilligungBGer 1C_572/2021 · 06.01.2022NichteintretenDie Beschwerde gegen einen Rückweisungsentscheid als Zwischenentscheid ist nur unter den strengen Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG zulässig, die hier nicht erfüllt sind.BaubewilligungBGer 1C_318/2020 · 10.12.2020AbgewiesenDas öffentliche Interesse am Erhalt einer ortsbildprägenden Blutbuche überwiegt das geringe öffentliche Interesse an der gestaltungsplankonformen Überbauung, sofern diese ohne Schutzobjekt-Schädigung realisierbar ist. Die Gemeindeautonomie wird durch die Bindung an Fachgutachten (NHK/ZH) nicht verletzt.Gestaltungsplan? 1C_645/2019 · 19.06.2020AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an einem zusammenhängenden Radwegnetz und den privaten Grundeigentümerinteressen sowie Sicherheitsbedenken wurde korrekt vorgenommen; der Finanzbeschluss des Grossen Rates genügt als rechtliche Grundlage für das Projekt.Richtplanung? 1C_538/2018 · 12.07.2019AbgewiesenBei bösgläubiger Erstellung einer nicht bewilligungsfähigen Baute überwiegt das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands und der Einhaltung der baulichen Ordnung gegenüber privaten Interessen des Bauherrn.BaubewilligungBGer 2C_699/2018 · 11.06.2019NichteintretenDer Entscheid über die Beitragspflicht und die provisorische Beitragsberechnung im kantonalen Beitragsverfahren stellt einen Zwischenentscheid dar, der nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 BGG anfechtbar ist.BGer 1C_390/2013 · 16.07.2014AbgewiesenDas öffentliche Interesse an der Verkehrsentlastung der Stadt Aarau durch die Pförtneranlage überwiegt das private Interesse des Beschwerdeführers an der Vermeidung von Staus und Lärm vor seiner Liegenschaft, da keine merkliche Zunahme der Immissionen zu erwarten ist und die vorgeschlagene Projektoptimierung betrieblich nicht umsetzbar…BGer 1C_211/2011 · 20.02.2012AbgewiesenDie Einzonung von Parzellen in eine Ferienhaus-Weiler-Zone ist unzulässig, wenn die Lärmimmissionen durch Beschneiungsanlagen die Planungswerte nach Art. 24 Abs. 1 USG überschreiten und keine planerischen, gestalterischen oder baulichen Massnahmen zur Einhaltung dieser Werte vorgesehen sind. Eine Interessenabwägung ist in diesem Fall…EinzonungAuszonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_1/2009 · 27.07.2009AbgewiesenDie Interessenabwägung ergab, dass das öffentliche Interesse an der Erweiterung des Spielfelds für Junioren-Meisterschaftsspiele das private Interesse der Anwohner an Immissionsschutz überwiegt, da die Flächenausdehnung gering und die zusätzlichen Immissionen nicht planerisch relevant sind.BGer 1C_76/2008 · 05.09.2008Teilweise gutgeheissenIm Plangenehmigungsverfahren nach Eisenbahngesetz ist eine Interessenabwägung zwischen Nachbarinteressen und Bahnbetreiberin nur dann vorzunehmen, wenn die gesetzlichen Anforderungen an die Baute erfüllt sind und die Eigentumsrechte der Nachbarn nicht tangiert werden.Korpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.