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BGer 1C_569/2022

Abgewiesen

Entscheid vom 20.02.2024

Die Interessenabwägung zwischen Lärmschutz (Vorsorgeprinzip) und der wirtschaftlichen Tragbarkeit von emissionsmindernden Massnahmen fällt zugunsten der Bewilligung aus, da die Planungswerte deutlich unterschritten werden und keine wesentliche zusätzliche Emissionsreduktion mit geringem Aufwand möglich ist.

BGer 1C_569/2022 vom 20.02.2024 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-02) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.