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Art. 11 Abs. 2 USG

17 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

29%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1C_550/2024 · 24.10.2025AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Aufwertung eines denkmalgeschützten Kulturobjekts (Ortsbildpflege, Tourismus) und den privaten sowie umweltrechtlichen Interessen (Lichtimmissionen, Schutz der Tierwelt) fällt zugunsten des Vorhabens aus, sofern die Beleuchtung verhältnismässig und technisch optimiert ist.BaubewilligungBGer 1C_392/2023 · 13.05.2025AbgewiesenDie relative Standortgebundenheit einer Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone ist zu bejahen, wenn funktechnische Gründe und die bestehende Infrastruktur einen Standort in der Nichtbauzone gegenüber einer Bauzone als erheblich vorteilhafter erscheinen lassen und keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_526/2023 · 25.03.2025AbgewiesenBei einer rechtskräftig bewilligten Abfallsammelstelle setzt deren Schliessung oder Redimensionierung eine umfassende Interessenabwägung voraus, wobei die getroffenen Emissionsreduktionsmassnahmen als verhältnismässig erachtet wurden und die Planungswerte eingehalten wurden.BGer 1C_3/2024 · 29.01.2025Teilweise gutgeheissenDie Gemeinde darf im kommunalen Richtplan keine generell-abstrakten Grenzwerte oder Abstandsregeln für Grosswindanlagen festlegen, die eine umfassende Interessenabwägung im Einzelfall vereiteln und damit der behördenverbindlichen kantonalen Richtplanung widersprechen.OrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1C_633/2023 · 27.02.2024AbgewiesenDie Interessenabwägung im Strassenplanverfahren Birkenstrasse (Neuheim) bestätigte die Vereinbarkeit mit der Grundordnung (Art. 2 RPG) und dem Vorsorgeprinzip (Art. 11 Abs. 2 USG), da der Ausbau als Teil eines Ringstrassensystems die Verkehrssicherheit verbessert und keine wesentlichen Abweichungen oder zusätzliche Umweltbelastungen…SondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1C_569/2022 · 20.02.2024AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Lärmschutz (Vorsorgeprinzip) und der wirtschaftlichen Tragbarkeit von emissionsmindernden Massnahmen fällt zugunsten der Bewilligung aus, da die Planungswerte deutlich unterschritten werden und keine wesentliche zusätzliche Emissionsreduktion mit geringem Aufwand möglich ist.BaubewilligungBGer 1C_252/2017 · 05.10.2018AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen dem Ruhebedürfnis der Anwohner und dem öffentlichen Interesse am Sportbetrieb fiel zugunsten des letzteren aus, da die angeordneten Massnahmen den Lärm auf ein nicht übermässiges Niveau reduzierten und weitergehende Einschränkungen unverhältnismässig gewesen wären.BGer 1C_172/2011 · 15.11.2011GutgeheissenDie Plangenehmigung für eine Hochspannungsleitung erfordert eine umfassende Interessenabwägung, insbesondere bei wesentlichen Änderungen bestehender Anlagen. Eine Teilverkabelung muss im Genehmigungsverfahren selbst geprüft werden, und die Einhaltung der Anlagegrenzwerte der NISV ist bei wesentlichen Änderungen bereits heute zu verlangen.BGer 1C_297/2009 · 18.01.2010AbgewiesenBei der Interessenabwägung zwischen dem Ruhebedürfnis weniger Betroffener und dem öffentlichen Interesse an der Bewahrung traditioneller kultureller Werte (nächtlicher Glockenschlag) können Sanierungserleichterungen gemäss Art. 17 USG und Art. 14 LSV gewährt werden, wenn die Sanierung unverhältnismässig wäre.BGer 1A.195/2006 · 17.07.2007Teilweise gutgeheissenDas öffentliche Interesse am Sport als Mittel zur gesundheitsfördernden Ertüchtigung breiter Bevölkerungskreise überwiegt die Interessen der Anwohner, sofern die Lärmimmissionen durch angemessene Betriebszeiten und Massnahmen begrenzt werden.BaubewilligungBGer 1A.167/2004 · 28.02.2005AbgewiesenBei der Interessenabwägung überwiegt das öffentliche Interesse an einem Kinderspielplatz in einer Erholungszone das private Ruhebedürfnis der Anwohnerin, da die Lärmemissionen (Kinderlärm) zeitlich begrenzt und geringfügig sind sowie keine geeigneten oder verhältnismässigen Lärmschutzmassnahmen existieren.BaubewilligungBGer 1A.136/2003 · 04.11.2004AbgewiesenBei der Bewilligung einer Mobilfunk-Basisstation in einer Bauzone ist eine umfassende Interessenabwägung nach Art. 24 RPG nicht erforderlich; massgebend sind Zonenkonformität, kantonales Baurecht und Einhaltung der NISV-Grenzwerte. Konzessionsrechtliche Fragen sind primär durch das BAKOM zu beurteilen.Bauen ausserhalb BauzoneBGer 1A.39/2004 · 11.10.2004AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an kulturellen Veranstaltungen am Rheinufer und dem Ruhebedürfnis der Anwohner fällt zugunsten der Bewilligung aus, da die Auflagen (zeitliche und betriebliche Einschränkungen) einen angemessenen Kompromiss darstellen und die Lärmimmissionen trotz Überschreitung von Richtwerten…BGer BGE 124 II 272 · 24.03.1997Teilweise gutgeheissenBei Bauvorhaben mit überdurchschnittlichen Emissionen in lufthygienisch belasteten Gebieten können emissionsmindernde Massnahmen wie Parkraumbeschränkungen im Baubewilligungsverfahren direkt gestützt auf den Massnahmenplan und das USG angeordnet werden, ohne dass eine vorgängige Anpassung der Nutzungsplanung erforderlich ist.OrtsplanungsrevisionBaubewilligungBGer BGE 118 IB 17 · 11.02.1992Teilweise gutgeheissenDie negative Standortgebundenheit eines Schweinemaststalles in der Landwirtschaftszone ist zu bejahen, wenn das Vorhaben in der Region nicht in einer Bauzone verwirklicht werden kann und eine Zonenplanrevision wenig sinnvoll wäre. Die Interessenabwägung nach Art. 24 Abs. 1 lit. b RPG umfasst auch tierschutzrechtliche Gesichtspunkte.OrtsplanungsrevisionBauen ausserhalb BauzoneBGer BGE 117 IB 425 · 11.12.1991AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Verkehrssicherheit und Umweltschutz fällt zugunsten des Ausbaus der Grauholzstrecke aus, da die Sanierung der Gefahrenstelle und die Vermeidung von Staus Vorrang vor den Luftimmissionen haben, sofern Massnahmen zur Reduktion der Belastung im Rahmen eines Massnahmenplans nach Art. 31 LRV ergriffen werden.BGer BGE 117 IB 28 · 06.03.1991AbgewiesenDie raumplanerische Interessenabwägung nach Art. 24 Abs. 1 lit. b RPG muss mit den umweltrechtlichen Vorschriften, insbesondere dem Vorsorgeprinzip nach Art. 11 Abs. 2 USG, materiell koordiniert werden. Bei Bagatellfällen mit minimaler Strahlenbelastung sind weitergehende vorsorgliche Massnahmen nicht erforderlich.BaubewilligungBauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.