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BGer 1C_57/2015

Teilweise gutgeheissen

Entscheid vom 22.01.2016

Die UVP muss sich auf die gesamte funktional und räumlich verbundene Gesamtanlage erstrecken, auch wenn diese aus mehreren Einzelanlagen besteht. Ein funktionaler Zusammenhang setzt ein Zusammenwirken über behördliche Auflagen hinaus voraus.

BGer 1C_57/2015 vom 22.01.2016 (Teilweise gutgeheissen)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-12) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.