BGer 1C_57/2015
Teilweise gutgeheissenEntscheid vom 22.01.2016
Die UVP muss sich auf die gesamte funktional und räumlich verbundene Gesamtanlage erstrecken, auch wenn diese aus mehreren Einzelanlagen besteht. Ein funktionaler Zusammenhang setzt ein Zusammenwirken über behördliche Auflagen hinaus voraus.
BGer 1C_57/2015 vom 22.01.2016 (Teilweise gutgeheissen)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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