BGer 1C_633/2023
AbgewiesenEntscheid vom 27.02.2024
Die Interessenabwägung im Strassenplanverfahren Birkenstrasse (Neuheim) bestätigte die Vereinbarkeit mit der Grundordnung (Art. 2 RPG) und dem Vorsorgeprinzip (Art. 11 Abs. 2 USG), da der Ausbau als Teil eines Ringstrassensystems die Verkehrssicherheit verbessert und keine wesentlichen Abweichungen oder zusätzliche Umweltbelastungen…
BGer 1C_633/2023 vom 27.02.2024 (Abgewiesen)
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