BGer 1C_639/2018
GutgeheissenEntscheid vom 23.09.2019 · Kanton VD
Die autonome Auslegung des kommunalen Baureglements durch die Gemeinde ist massgebend, sofern sie nicht willkürlich oder gegen übergeordnetes Recht verstösst. Die kantonale Instanz darf die gemeindliche Interpretation nur bei Überschreitung des Ermessensspielraums oder bei Verstoss gegen Verfassungsprinzipien korrigieren.
BGer 1C_639/2018 vom 23.09.2019 (Gutgeheissen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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