BGer 5A_737/2014
AbgewiesenEntscheid vom 26.05.2015
Die Interessenabwägung zwischen dem Schutz des Greifensees durch eine Personaldienstbarkeit und dem Meliorationszweck fiel zugunsten der Melioration aus, da die Dienstbarkeit durch öffentlich-rechtliche Vorschriften (Zonenplan, Seeschutzverordnung) überlagert wurde und ihre Aufhebung für den Meliorationszweck als notwendig erachtet wurde.
BGer 5A_737/2014 vom 26.05.2015 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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