BGer BGE 114 IB 268
GutgeheissenEntscheid vom 06.12.1988
Bei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone in BLN-Objekten und Riedgebieten geht der strenge Biotopschutz (Art. 18 ff. NHG) der forstwirtschaftlichen Erschliessung vor, sofern überwiegende Naturschutzinteressen betroffen sind und keine unvermeidbaren Eingriffe vorliegen.
BGer BGE 114 IB 268 vom 06.12.1988 (Gutgeheissen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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