BGer BGE 118 IB 485
GutgeheissenEntscheid vom 19.11.1992
Der Schutz des Lebensraums des Eisvogels als Biotop von regionaler Bedeutung überwiegt die Interessen an einer baulichen Nutzung, da keine Ersatzbiotope möglich sind und der Schutzauftrag des NHG Vorrang hat.
BGer BGE 118 IB 485 vom 19.11.1992 (Gutgeheissen)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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