BGer BGE 118 IB 66
GutgeheissenEntscheid vom 04.03.1992
Ein Nutzungsplan, der bereits die wesentlichen Elemente einer Baubewilligung enthält, muss die Erschliessung umweltschutzrechtlich korrekt und verbindlich regeln. Die Festsetzung der Lärm-Empfindlichkeitsstufen entlang der Erschliessungsachsen erfordert ein ordnungsgemässes Verfahren.
BGer BGE 118 IB 66 vom 04.03.1992 (Gutgeheissen)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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