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Art. 29 Abs. 2 BV

39 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

26%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
VGer ZH VB.2025.00083 · 12.03.2026AbgewiesenEin Verzicht auf den Gewässerraum für einen künstlich angelegten und eingedolten Hochwasserentlastungsstollen ist trotz Art. 41a Abs. 5 GSchV nicht gerechtfertigt, wenn überwiegende Interessen des Hochwasserschutzes und der Unterhaltsgewährleistung bestehen. Die symmetrische Anordnung des Gewässerraums ist bei gebotener…BGer 1C_248/2024 · 02.05.2025AbgewiesenDie relative Standortgebundenheit einer Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone nach Art. 24 RPG ist zu bejahen, wenn sie primär der Versorgung von Nichtbaugebieten dient, keine erhebliche Zweckentfremdung bewirkt und keine zusätzliche Belastung des Orts- und Landschaftsbilds verursacht.Bauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_508/2024 · 19.03.2025AbgewiesenDie Interessenabwägung nach § 357 PBG/ZH zugunsten der Mobilfunkanlage als öffentliche Infrastruktur ist nicht willkürlich, da ideelle Immissionen und wirtschaftliche Nachteile der Nachbarn gegenüber dem öffentlichen Interesse an der fernmeldetechnischen Versorgung zurücktreten.BaubewilligungBGer 1C_390/2024 · 21.02.2025AbgewiesenDas Bundesgericht bestätigt die Interessenabwägung des Bundesverwaltungsgerichts: Das Sicherheitsinteresse der Fussgänger:innen (inkl. behindertengerechter Zugang) überwiegt das Interesse an der Aufrechterhaltung einer Veloroute durch die Unterführung, da die räumlichen Verhältnisse einen sicheren Mischverkehr nicht zulassen.RichtplanungBGer 1C_524/2023 · 22.11.2024GutgeheissenDie Interessenabwägung des kantonalen Gerichts vernachlässigte die Grundsätze der Konzentration, der massvollen Bodennutzung und der Landschaftserhaltung (Art. 1, 3, 15 LAT). Die Umzonung von 11'000 m² bester Ackerfläche in eine gemischte Zone verstiess gegen die Anforderungen an die regionale Koordination und die Erhaltung der…UmzonungBGer 1C_316/2023 · 18.07.2024AbgewiesenDie Teilrevision des Quartierplans zur Behebung eines Planungsfehlers (fehlender Konfliktlösungsmechanismus für gemeinsame Parkierung) ist trotz Planbeständigkeitsgrundsatz zulässig, da das öffentliche Interesse an der Realisierung des Quartiers und der geringfügige Eingriff in die Eigentumsrechte überwiegen.GestaltungsplanBGer 1C_534/2022 · 21.11.2023AbgewiesenDie Interessenabwägung zugunsten des öffentlichen Interesses an einer modernen, sicheren und verkehrstechnisch optimierten Seilbahnverbindung überwiegt die privaten Interessen der betroffenen Grundeigentümer:innen, insbesondere da eine umfassende Variantenprüfung die gewählte Variante 3B als beste Lösung auswies.UmzonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_406/2023 · 09.11.2023GutgeheissenDie aufschiebende Wirkung ist zu gewähren, wenn gewichtige öffentliche Interessen des Gewässerschutzes (konkrete Verschmutzungsgefahr der Tunnelquellen) gegenüber dem Interesse an sofortiger Sanierung (Verkehrssicherheit) überwiegen und eine Hauptsachenprognose nicht eindeutig ausfällt.Bauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_365/2022 · 08.12.2022GutgeheissenDie Interessenabwägung der Vorinstanz war willkürlich, da sie das öffentliche Interesse an der Einhaltung der Bauvorschriften unzulässig relativierte und die privaten Interessen der Bauherrschaft nicht hinreichend berücksichtigte.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_56/2021 · 23.09.2022AbgewiesenDie Vorinstanz gewichtete die nachbarlichen Interessen (Aussichtsbeeinträchtigung) höher als das Interesse der Bauherrschaft an der baulichen Ausschöpfung, was gemäss § 357 Abs. 1 PBG/ZH nicht willkürlich war.BGer 1C_328/2020 · 22.03.2022GutgeheissenDie Interessenabwägung nach Art. 3 RPV muss umfassend und nachvollziehbar alle relevanten öffentlichen und privaten Interessen ermitteln, gewichten und abwägen. Ein Gestaltungsplan, der von der Grundordnung abweicht, erfordert eine besonders detaillierte Begründung der Abweichung und deren Abwägung.GestaltungsplanBGer 1C_554/2021 · 10.03.2022AbgewiesenDie Interessenabwägung zur Herabsetzung des Mindestwohnanteils auf 0 % in einer Kernzone ist nicht willkürlich, wenn die planerische Sicherung einer Privatschule als öffentliches Interesse und die privaten Interessen der Grundeigentümerin überwiegen, während entgegenstehende private Interessen der Nachbarn nicht ins Gewicht fallen.RichtplanungBGer 1C_555/2020 · 16.08.2021AbgewiesenDie Interessenabwägung nach Art. 21 Abs. 2 RPG fällt bei kurzen Geltungsdauern der Nutzungspläne und bereits erteilten Baubewilligungen zugunsten der Planstabilität aus; eine Plananpassung oder Nichtigerklärung ist nicht gerechtfertigt.BaubewilligungBGer 1C_172/2020 · 24.03.2021GutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen der Durchsetzung der Gestaltungsrichtlinien (öffentliches Interesse an einheitlicher Baugestaltung) und den Eigentumsinteressen des Bauherrn muss die Bösgläubigkeit des Bauherrn, die Verhältnismässigkeit der Massnahme und den gemeindlichen Beurteilungsspielraum berücksichtigen.BGer 1C_124/2020 · 25.11.2020AbgewiesenBei der Erschliessung von Bauzonen ist das Schutzinteresse eines im Bundesinventar der historischen Verkehrswege (IVS) mit hoher Substanz klassifizierten Weges (Art. 6 Abs. 1 NHG, Art. 6 Abs. 1 VIVS) als absolutes Killerkriterium zu gewichten, sofern keine gleich- oder höherwertigen Interessen von nationaler Bedeutung entgegenstehen.GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 2C_975/2019 · 27.05.2020AbgewiesenDie Interessen an der Sicherheit und betriebsorganisatorischen Effizienz des Flughafens Bern-Belp überwiegen die Interessen der Luftsportler an einer uneingeschränkten Nutzung des Luftraums. Die Anflugrouten sind verhältnismässig, da sie die Nutzung des Hängegleiterstartplatzes Falkenfluh nicht verunmöglichen.BGer 1C_351/2019 · 06.02.2020AbgewiesenDie Vollstreckungsfrist von einem Jahr für den Abbruch eines rechtswidrig stehenden Wohnhauses in der Landwirtschaftszone ist verhältnismässig, da der Beschwerdeführer seit über neun Jahren von der Abbruchpflicht wusste und genügend Zeit zur Vorbereitung hatte.BaubewilligungBGer 1C_289/2017 · 16.11.2018AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen kommunaler Planungshoheit und bundesrechtlichen Gewässerschutzvorgaben fällt zugunsten des Gewässerschutzes aus, wenn die Gemeinde die Voraussetzungen für Ausnahmen von den Mindestbreiten des Gewässerraums nicht rechtsgenügend darlegt.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_139/2017 · 06.02.2018AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten des Heizkraftwerks aus, da die öffentlichen Interessen an erneuerbarer Energieerzeugung und effizienter Ressourcennutzung die lokalen Immissions- und Waldabstandsinteressen überwogen, insbesondere durch technische Massnahmen (Kaminhöhe, Brandschutz) und die Geringfügigkeit der Zonenkorrektur.BaubewilligungBGer 5D_103/2016 · 15.03.2017AbgewiesenBei einem ungemessenen Fuss- und Fahrwegrecht ist der Inhalt und Umfang anhand der Bedürfnisse des berechtigten Grundstücks zu bestimmen, wobei die langandauernde Ausübung nur subsidiär herangezogen wird. Die Interessenabwägung fällt zugunsten der funktionalen Erschliessung des berechtigten Grundstücks aus, selbst wenn dies Eingriffe in…BGer 1C_357/2015 · 01.02.2017AbgewiesenBei einem Grenzfall zwischen leichtem und schwerem Eingriff in ein BLN-Objekt ist eine Interessenabwägung zulässig, sofern die Beeinträchtigung durch Monitoring und Korrekturmassnahmen ausgeglichen wird. Die Energieproduktion aus erneuerbaren Quellen kann dabei auch bei bescheidenem Beitrag gewichtet werden.BGer 1C_556/2013 · 21.09.2016Teilweise gutgeheissenDas öffentliche Interesse an der Verkehrserschliessung und der Entlastung des Dorfzentrums von Näfels überwiegt die Belange des Natur- und Umweltschutzes sowie private Interessen, sofern die Eingriffe minimiert und flankierende Massnahmen verbindlich sichergestellt werden.BGer 1C_488/2015 · 24.08.2016AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Ortsbildschutz (ISOS) und zonenkonformer baulicher Nutzung fällt zugunsten der kommunalen Nutzungsplanung aus, sofern diese die Schutzanliegen des ISOS angemessen umsetzt und keine krassen Widersprüche bestehen.OrtsplanungsrevisionRichtplanungBaubewilligungBGer 1C_11/2016 · 10.06.2016AbgewiesenDie relative Standortgebundenheit einer Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone ist zu bejahen, wenn die Anlage keine erhebliche Zweckentfremdung bewirkt, nicht störend in Erscheinung tritt und raumplanerisch sowie strahlenschutztechnisch vorteilhaft ist.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_893/2013 · 01.10.2014AbgewiesenDie Interessen des Natur- und Heimatschutzes (ISOS-Schutzobjekt Schlosslandschaft Hahnberg) überwiegen die kommunalen Planungsinteressen an der Ausscheidung einer strategischen Arbeitszone und der Umzonung in eine Gewerbezone, da die Fernwirkung der geschützten Objekte durch eine Bebauung der Roggwilerwiese schwer beeinträchtigt würde.UmzonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_704/2013 · 17.09.2014AbgewiesenEin überwiegendes öffentliches Interesse an der Unterbringung von Asylbewerbenden kann eine befristete Überschreitung der Lärm-Immissionsgrenzwerte rechtfertigen, sofern alle zumutbaren Schallschutzmassnahmen getroffen und die Verhältnismässigkeit gewahrt ist.BaubewilligungBGer 1C_691/2013 · 28.03.2014AbgewiesenDas öffentliche Interesse an der Durchsetzung der spezifischen Nutzungsordnung (ausgewogener Mix aus Produktion und Dienstleistung gemäss Art. 51 GBR) überwiegt die privaten wirtschaftlichen Interessen der Mieterin, insbesondere bei Bösgläubigkeit und fehlender Möglichkeit einer nachträglichen Ausnahmebewilligung.BaubewilligungBVGer A-8386/2010 · 01.12.2011Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen luftfahrtbezogenen Nutzungsinteressen und den Anliegen des Natur-, Landschafts- und Heimatschutzes muss vertieft und nachvollziehbar erfolgen; eine ungenügende Abklärung der naturschutzrechtlichen Anforderungen führt zur Rückweisung an die Vorinstanz.BGer 1C_267/2011 · 16.09.2011AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Wirtschaftsfreiheit und Ortsbildschutz fällt zugunsten des Ortsbildschutzes aus, wenn Reklametafeln durch Häufung oder Standort das historische Ortsbild beeinträchtigen und dies nachvollziehbar begründet wird.BaubewilligungBGer 1C_398/2010 · 05.04.2011GutgeheissenBei der Interessenabwägung zwischen Landschaftsschutz und energiewirtschaftlichen Belangen kann eine Teilverkabelung von Hochspannungsleitungen auch in Gebieten mittlerer Schutzwürdigkeit überwiegen, wenn technische Fortschritte die Kosten- und Betriebsnachteile der Verkabelung deutlich reduzieren und zusätzliche ökologische Vorteile…BGer 1C_192/2010 · 08.11.2010AbgewiesenDie Interessenabwägung nach § 357 Abs. 1 PBG/ZH fiel zugunsten der Mobilfunkanlage aus, da keine überwiegenden öffentlichen oder nachbarlichen Interessen entgegenstanden und die kommunale Baubehörde bei der ästhetischen Würdigung einen geschützten Beurteilungsspielraum hatte.BaubewilligungBGer 1C_437/2009 · 16.06.2010AbgewiesenDie Interessenabwägung gemäss Art. 34 Abs. 4 lit. b RPV erfordert den Nachweis, dass kein besserer Alternativstandort existiert; bei Biogasanlagen in der Landwirtschaftszone sind Abstandsempfehlungen zu Wohnzonen als Hilfsmittel zu berücksichtigen, selbst wenn sie nicht rechtsverbindlich sind.BaubewilligungBGer 1C_202/2009 · 12.10.2009AbgewiesenEine Quartierplanänderung setzt nach Art. 21 Abs. 2 RPG eine wesentliche Änderung der massgebenden Verhältnisse voraus; rein private wirtschaftliche Interessen rechtfertigen diese nicht. Fehlt eine solche Änderung, erübrigt sich eine weitere Interessenabwägung.GestaltungsplanBGer 1C_478/2008 · 28.08.2009Teilweise gutgeheissenDie Standortgebundenheit einer Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone nach Art. 24 RPG setzt voraus, dass der Standort sich als klarerweise besser geeignet erweist als mögliche Standorte innerhalb der Bauzonen. Dies erfordert eine vollständige Prüfung von Versorgungslücken und Alternativstandorten.Bauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_477/2008 · 16.06.2009AbgewiesenDas öffentliche Interesse an einer direkten, gefahrlosen Fussgängerverbindung überwiegt die privaten Interessen der Grundeigentümer an Ruhe und Privatsphäre, sofern die Abwägung nachvollziehbar und verhältnismässig erfolgt.OrtsplanungsrevisionBGer 1A.104/2006 · 19.01.2007AbgewiesenDie Interessen an der Mobilfunkversorgung wogen weniger schwer als der Schutz des Ortsbilds von nationaler Bedeutung (ISOS) und die kommunalen Gestaltungsvorschriften. Eine Verschlechterung des bereits beeinträchtigten Ortsbilds durch eine Antennenanlage ist unzulässig.BaubewilligungBGer 1A.82/2006 · 05.09.2006AbgewiesenDie Interessenabwägung zugunsten der gewählten Strassenführung (Variante 1) ist rechtmässig, da sie den haushälterischen Umgang mit dem Boden, den Gewässerschutz und das öffentliche Interesse an der Erschliessung des Familiengartenareals angemessen berücksichtigt und die privaten Interessen des Grundeigentümers überwiegt.BGer 1A.136/2003 · 04.11.2004AbgewiesenBei der Bewilligung einer Mobilfunk-Basisstation in einer Bauzone ist eine umfassende Interessenabwägung nach Art. 24 RPG nicht erforderlich; massgebend sind Zonenkonformität, kantonales Baurecht und Einhaltung der NISV-Grenzwerte. Konzessionsrechtliche Fragen sind primär durch das BAKOM zu beurteilen.Bauen ausserhalb BauzoneBGer 1P.45/1999 · 14.04.2000GutgeheissenDie Festlegung von Standorten von kantonaler Bedeutung im Sachplan ADT ohne hinreichende Interessenabwägung und Abstimmung mit anderen Planungen verstösst gegen die Gemeindeautonomie, da der Sachplan damit richtplanähnliche Funktionen erfüllt, ohne die formellen und materiellen Anforderungen der Richtplanung zu erfüllen.Richtplanung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.