Art. 105 Abs. 1 LTF
38 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
11%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_93/2025 · 29.04.2026AbgewiesenEin Bauvorhaben in der Bauzone mit Abbruch einer historisch inventarisierten Villa (Note 4) und Neubau eines Mehrfamilienhauses ist zulässig, wenn die planerischen und denkmalschützerischen Vorgaben eingehalten werden und eine Interessenabwägung stattgefunden hat. Ein präjudizieller Kontrollantrag zur Nutzungsplanung ist nur bei…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_396/2025 · 13.04.2026AbgewiesenEin Baugesuch kann während der öffentlichen Auflage eines neuen Nutzungsplans bereits aufgrund der negativen Vorwirkung des Plans abgelehnt werden, wenn es den geplanten Regelungen widerspricht (Art. 49 Abs. 1 LATC).BaubewilligungBGer 1C_79/2025 · 23.01.2026AbgewiesenDie Bewilligung einer Terrainaufschüttung in der Bauzone kann auf Basis einer Notifikation gemäss kantonalem Recht erteilt werden, wenn die Umweltvorschriften eingehalten werden und keine konkreten Anzeichen für eine Verletzung der Bodenschutz- oder Abfallvorschriften vorliegen.BaubewilligungBGer 1C_575/2024 · 14.11.2025AbgewiesenEin Strassenprojekt muss mit der verbindlichen kommunalen Nutzungsplanung (Regolierungsplan) übereinstimmen; ein nachträglicher Überprüfungsanspruch des Plans nach Art. 21 Abs. 2 LPT setzt einen erheblichen Wandel der Umstände voraus, der hier nicht gegeben ist.BaubewilligungEnteignungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_338/2024 · 30.10.2025GutgeheissenEin Strassenprojekt mit einer Rotunde über dem Fluss Cassarate stellt eine verbotene Überdeckung eines Gewässers nach Art. 38 Abs. 1 LPAc dar. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 38 Abs. 2 lit. b LPAc setzt eine umfassende Interessenabwägung voraus, die im vorliegenden Fall nicht vorgenommen wurde.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_339/2024 · 30.10.2025Teilweise gutgeheissenDie passerella ciclopedonale eines Strassenprojekts verstösst gegen Art. 38 Abs. 1 LPAc, da sie keine Überquerung des Gewässers darstellt und nicht als Brücke im Sinne von Art. 38 Abs. 2 lit. b LPAc gilt. Die Vorinstanz hat die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung nicht vollständig geprüft.BaubewilligungEnteignungAusnahmebewilligungBGer 1C_678/2024 · 03.07.2025AbgewiesenDie Surélévation eines Gebäudes ausserhalb der Bauzone erfüllt nicht die Voraussetzungen von Art. 24c Abs. 4 RPG, wenn die ursprüngliche Höhe bereits eine zonenkonforme Nutzung ermöglichte und die Identität des Gebäudes nicht gewahrt bleibt.Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungWiederherstellung / RückbauBGer 1C_520/2024 · 30.04.2025GutgeheissenEine bloße Verzögerung bei der Ausarbeitung eines Gestaltungsplans stellt keine materielle Enteignung dar, sondern kann allenfalls eine unrechtmäßige Handlung begründen, die eine Schadenersatzforderung auslösen kann. Eine materielle Enteignung liegt nur vor, wenn eine definitive planerische Massnahme die Eigentumsnutzung besonders…GestaltungsplanEnteignungAuszonungBGer 1C_291/2024 · 17.05.2024AbgewiesenDas Bundesgericht bestätigt die kantonale Beurteilung, dass die Beschwerdeführer keine hinreichend konkreten und substantiierten Einwände gegen die Baubewilligung für zwei Wohngebäude vorgebracht haben, insbesondere nicht zur behaupteten übermässigen Beschattung.BaubewilligungBGer 1C_116/2023 · 12.10.2023AbgewiesenDas Bundesgericht bestätigt den kantonalen Entscheid, wonach die nachträgliche Baubewilligung für die Anbringung von PVC-Fenstern und einer Rohrleitung an einer denkmalgeschützten Fassade im traditionellen Kern von Ascona zu Recht verweigert wurde, da die Eingriffe gegen die gestalterischen und denkmalschützerischen Vorgaben der NAPRNT…BaubewilligungBGer 1C_489/2022 · 03.08.2023AbgewiesenEin Umnutzungsantrag von einer Ferienwohnung zu einer Hauptwohnung ausserhalb der Bauzone ist unzulässig, wenn die geplanten Umbauten die Identität des Gebäudes im Sinne von Art. 42 Abs. 3 Bst. c OPT nicht wahren, insbesondere bei einer substantiellen Nutzungsänderung von saisonaler zu ganzjähriger Nutzung.Bauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungBaubewilligungBGer 1C_733/2021 · 26.01.2023AbgewiesenEine Baubewilligung für ein Vorhaben innerhalb der Bauzone ist zulässig, wenn das Projekt der Zonenwidmung entspricht und keine besondere Planungsbedürftigkeit besteht. Die Abwägung von Denkmalschutzinteressen ist nur dann erforderlich, wenn das betroffene Objekt als Ensemble im Sinne des kantonalen Rechts qualifiziert wird.BaubewilligungGestaltungsplanBGer 1C_62/2021 · 13.12.2022AbgewiesenDie Ausgrenzung von Gebäuden aus einem kantonalen Nutzungsplan für geschützte Landschaften mit Gebäuden und Anlagen (PUC-PEIP) ist rechtmässig, wenn die Vorinstanz aufgrund einer umfassenden Abwägung feststellt, dass die betroffenen Rustici nicht mehr als schützenswert gelten und der Landschaftscharakter durch moderne Elemente (z. B.…SondernutzungsplanRichtplanungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_64/2021 · 13.12.2022AbgewiesenDie Ausweisung von Schutzperimetern für landschaftsprägende Gebäude ausserhalb der Bauzone (PUC-PEIP) muss sich an den Kriterien von Art. 39 Abs. 2 OPT orientieren. Eine Einbeziehung in den Schutzperimeter setzt voraus, dass der Landschaftscharakter durch traditionelle Gebäude geprägt ist und deren Erhalt nur durch eine Umnutzung…SondernutzungsplanBauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_566/2022 · 01.12.2022AbgewiesenDie Pflicht zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands bei widerrechtlichen Bauten ausserhalb der Bauzone verjährt nicht nach 30 Jahren, wenn sie durch eine rechtskräftige Entscheidung bestätigt wurde. Die Vollstreckung einer solchen Anordnung ist verhältnismässig.Wiederherstellung / RückbauBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_536/2021 · 07.11.2022AbgewiesenEine Rocade zur Einzonung einer 300 m² grossen Parzellenbande ausserhalb des im kantonalen Richtplan festgelegten Urbanisierungsgebiets ist unzulässig, da sie gegen die raumplanerischen Vorgaben des PDCant und die Ziele des Bundesrechts (Art. 1, 3 Abs. 2 lit. a, 8a, 15 LAT) verstösst.OrtsplanungsrevisionUmzonungEinzonungAuszonungRichtplanungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_187/2021 · 24.10.2022AbgewiesenDie Bewilligung einer Baubewilligung für eine Erweiterung innerhalb der Bauzone kann nicht mit pauschalen Bedenken zur geologischen Sicherheit angefochten werden, wenn die Parzelle in einer als baulich geeignet eingestuften Zone liegt und die zuständige Behörde die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften in der Ausführungsphase…BaubewilligungBGer 1C_184/2022 · 07.10.2022AbgewiesenBauten ausserhalb der Bauzone ohne Bewilligung sind in der Regel zu beseitigen, sofern sie nicht durch ihre Bestimmung erzwungen sind (Art. 24 LAT) oder unter Art. 24c LAT fallen. Der Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet ist verfassungsrechtlich verankert und erfordert eine strikte Anwendung.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_416/2021 · 30.06.2022AbgewiesenDie blosse Nichteinzonung eines Grundstücks (keine Zuweisung zur Bauzone) stellt keine materielle Enteignung dar und begründet keinen Entschädigungsanspruch, selbst wenn das Grundstück zuvor in einer Bauzone lag. Eine Entschädigung kommt nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen in Betracht.EnteignungEinzonungAuszonungBaubewilligungBGer 1C_616/2020 · 02.08.2021AbgewiesenDie Schliessung eines halb offenen Raums (Vano) im Erdgeschoss eines Gebäudes im historischen Dorfkern von Muggio (TI) zur Schaffung eines Technikraums verstösst nicht gegen die kommunalen Nutzungsplanungsvorschriften (Art. 34 NAPR), sofern der Raum weder als geschütztes Bauwerk noch als manufatto di valore ambientale eingestuft ist.BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_320/2020 · 04.02.2021AbgewiesenBei umfangreichen baulichen Eingriffen an einer bestehenden Zweitwohnung, die deren Identität verändern, kann die Gemeinde die Nutzung als Hauptwohnung vorschreiben, selbst wenn die Volumetrie erhalten bleibt. Dies verstösst nicht gegen die Eigentumsgarantie oder den Grundsatz von Treu und Glauben.BaubewilligungBGer 1C_671/2019 · 05.08.2020AbgewiesenDie Einrichtung einer Reservationszone nach Art. 27 LAT ist rechtmässig, wenn eine Anpassung der Nutzungsplanung aufgrund überdimensionierter Bauzonen erforderlich ist und die Zone den Kriterien der LAT entspricht. Die Proportionalität ist gewahrt, wenn die Massnahme der Planungssicherheit dient und der betroffene Perimeter sachgerecht…OrtsplanungsrevisionPlanungszoneBGer 1C_133/2019 · 09.06.2020GutgeheissenDie kantonalen Normen zu Ausnahmen für bestehende, nicht konforme Bauten (Art. 66 LST, Art. 86 RLst) sind im Kanton Tessin direkt anwendbar und gehen kommunalen Regelungen vor. Eine kommunale Norm, die weitergehende Ausnahmen zulässt, ist unanwendbar, wenn sie mit kantonalem Recht kollidiert.BaubewilligungBGer 1C_83/2019 · 29.01.2020AbgewiesenEin ohne Bewilligung in der Landwirtschaftszone erstelltes Nebengebäude (Bücher) ist illegal und muss trotz späterer Nutzung als Lager für Solaranlagen und Holz wiederhergestellt werden. Eine nachträgliche Legalisation scheidet aus, da die Erweiterungsmöglichkeiten des Hauptgebäudes erschöpft sind und Art. 24c LAT nicht anwendbar ist.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_46/2019 · 07.11.2019AbgewiesenEin neuer Baubewilligungsantrag nach Aufhebung der ersten Bewilligung kann ohne neue öffentliche Auflage erteilt werden, wenn die Änderungen von untergeordneter Bedeutung sind und keine zusätzlichen Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft verursachen. Die kantonale Interpretation der Vorschriften zur Enquête-Pflicht ist massgebend,…BaubewilligungBGer 1C_40/2019 · 08.04.2019AbgewiesenEine Baubewilligung setzt nach Art. 22 Abs. 2 lit. b LPT voraus, dass der Zugang zum Grundstück für die vorgesehene Nutzung ausreichend und rechtlich gesichert ist. Fehlt eine planerische Sicherung des Zugangs, ist die Bewilligung zu verweigern.BaubewilligungBGer 1C_75/2019 · 08.03.2019AbgewiesenEin Abbruchbefehl für ohne Bewilligung erstellte Bauten ausserhalb der Bauzone ist rechtmässig, wenn die materielle Rechtswidrigkeit manifest ist und keine Sanierungsbewilligung möglich wäre. Der Grundsatz der Legalität und die Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet erfordern die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungAuszonungBGer 1C_342/2018 · 05.11.2018AbgewiesenDie Einzonung von Flächen in die Bauzone ist nur zulässig, wenn gleichzeitig eine mindestens gleich grosse Fläche aus der Bauzone ausgezont wird (Art. 38a LPT, Art. 52a OPT). Eine Verletzung des Vertrauensprinzips liegt nicht vor, wenn die neuen Bundesvorschriften nachträglich die Einzonung verhindern.EinzonungOrtsplanungsrevisionAuszonungRichtplanungBGer 1C_444/2017 · 20.08.2018AbgewiesenEin Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines Gebäudes in einem ISOS-geschützten Dorfkern darf nicht bewilligt werden, wenn sie das landschaftliche und bauliche Erscheinungsbild des geschützten Ensembles substantiell beeinträchtigt (Art. 18a Abs. 3 LPT).BaubewilligungBGer 1C_294/2017 · 04.05.2018AbgewiesenDie Massnahme M5 (Modellierung eines Geländes als Hochwasserkorridor) zur Schutz vor seltenen bis sehr seltenen Hochwasserereignissen ist im öffentlichen Interesse und verhältnismässig, sofern sie mit angemessenen Kompensationsmassnahmen für den betroffenen Biotop (Mésobromion) verbunden wird. Die Abwägung zwischen Sicherheitsinteressen…BaubewilligungBGer 1C_672/2017 · 30.01.2018AbgewiesenDie Revision des Nutzungsplans kann nicht dazu genutzt werden, die in einer separaten forstlichen Abgrenzungsprozedur festgelegte Waldgrenze in Frage zu stellen. Die Beschwerdeführer können sich nicht auf eine Verletzung der Eigentumsgarantie berufen, wenn sie die forstliche Abgrenzung nicht angefochten haben.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_436/2017 · 07.11.2017AbgewiesenFür eine Baubewilligung ausserhalb der Bauzone nach Art. 24 LPT muss eine standortgebundene Nutzung vorliegen und dürfen keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Eine relative Standortgebundenheit genügt, wenn die gewählte Lage gegenüber Alternativen deutlich vorteilhafter ist.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_178/2017 · 06.07.2017AbgewiesenDie materielle Enteignung durch die Nichtzuweisung eines Grundstücks zur Bauzone kann ausnahmsweise eine Entschädigungspflicht auslösen, wenn der Grundeigentümer aufgrund des Planungsverfahrens und konkreter Umstände in gutem Glauben auf die Beibehaltung der Bauzone vertrauen durfte.UmzonungEnteignungEinzonungBaubewilligungBGer 1C_442/2016 · 07.06.2017AbgewiesenDie kantonale Regelung zur Abstandsberechnung zwischen Bauwerken und Waldlisière (Art. 22 und 23 LC/VS) ist nicht willkürlich, wenn sie auch für die Abstandsmessung zu Wäldern die Regelung über vorstehende Bauteile (ab 1,50 m Tiefe) anwendet. Eine Abweichung von der Mindestdistanz bedarf der ausdrücklichen Bewilligung des kantonalen…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_106/2017 · 31.05.2017AbgewiesenDie totale Demolitionsanordnung eines ausserhalb der Bauzone illegal erstellten Gebäudes ist verhältnismässig, wenn die Abweichungen vom bewilligten Projekt so gravierend sind, dass eine Rückführung auf den ursprünglichen Zustand nicht mehr möglich ist.Bauen ausserhalb BauzoneBaubewilligungWiederherstellung / RückbauBGer 1C_555/2015 · 30.03.2016AbgewiesenEin Gemeindeexekutiv muss sich nicht generell wegen Eigentums an betroffenen Parzellen oder wegen einer bedingten Verkaufsabsicht von der Baubewilligung für ein gemeindeeigenes Projekt befangen erklären, sofern keine persönlichen Interessen der Mitglieder vorliegen und das Projekt im öffentlichen Interesse liegt.BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_446/2015 · 23.03.2016AbgewiesenEin Interesse an der Aufhebung einer Baubewilligung besteht nicht, wenn die Bewilligung für das konkrete Vorhaben keine praktische Relevanz mehr hat (z. B. wegen Erlöschens oder fehlender Legitimation der ausgeführten Werke).BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneEinzonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_367/2015 · 07.01.2016AbgewiesenDie materielle Enteignung durch einen Parkplatz-Vincolo (P9) im Zonenplan ist gegeben, wenn die betroffene Fläche eine autonome bauliche Nutzung zulässt. Die formelle Enteignung für eine nicht vom Vincolo erfasste Fläche ist mit dem vollen Verkehrswert als Bauland zu entschädigen.EnteignungOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.