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BGer 1C_446/2015

Abgewiesen

Entscheid vom 23.03.2016 · Kanton TI

Ein Interesse an der Aufhebung einer Baubewilligung besteht nicht, wenn die Bewilligung für das konkrete Vorhaben keine praktische Relevanz mehr hat (z. B. wegen Erlöschens oder fehlender Legitimation der ausgeführten Werke).

BGer 1C_446/2015 vom 23.03.2016 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-28) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.