Art. 26 LAT
5 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
20%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_311/2025 · 20.04.2026GutgeheissenDer dies a quo der fünfjährigen Frist für eine kantonale Reservationszone nach Art. 27 LAT beginnt mit deren Auflegung zur öffentlichen Auflage, nicht mit der späteren Genehmigung, um die bundesrechtliche Maximaldauer nicht zu überschreiten.PlanungszoneBaubewilligungBGer 1C_18/2024 · 15.07.2025AbgewiesenDie Auszonung einer Parzelle aus der Bauzone zur Einhaltung der Grundsätze des Raumplanungsrechts (Art. 1, 3, 15 LAT) ist rechtmässig, wenn sie der Konzentration der Besiedlung, der Vermeidung von Zersiedelung und der Koordination mit der Verkehrserschliessung dient. Eine Interessenabwägung ist auch ohne explizite Bezugnahme auf alle…UmzonungOrtsplanungsrevisionAuszonungRichtplanungBGer 1C_19/2024 · 15.07.2025AbgewiesenDie Auszonung von Parzellen aus der Bauzone in die Landwirtschaftszone ist rechtmässig, wenn sie auf den Grundsätzen des Raumplanungsgesetzes (LAT) beruht, insbesondere auf der Konzentration der Bebauung und der Vermeidung von Zersiedelung, und die Interessenabwägung den Anforderungen von Art. 15 LAT entspricht.AuszonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_22/2024 · 15.07.2025AbgewiesenDie Auszonung von isolierten, nicht verdichtungsfähigen Parzellen aus der Bauzone ist mit den Grundsätzen der Konzentration und der massvollen Bodennutzung nach Art. 1 und 15 LAT vereinbar, selbst wenn diese im kantonalen Richtplan als potenzielles Urbanisierungsgebiet ausgewiesen sind.OrtsplanungsrevisionAuszonungRichtplanungBGer 1C_387/2016 · 01.05.2017AbgewiesenEine sensible Änderung der Umstände nach Art. 21 Abs. 2 LAT, die eine Anpassung eines Nutzungsplans erfordert, liegt nicht bereits dann vor, wenn eine Gemeindezone als überdimensioniert eingestuft wird. Vielmehr ist eine Interessenabwägung zwischen Planungsstabilität und Anpassungsbedarf erforderlich, wobei der kommunalen…GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.