Art. 42 LTF
22 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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BGer 1C_594/2025 · 11.11.2025AbgewiesenDie Baubewilligung für einen Zaun innerhalb der Bauzone unterliegt der vereinfachten Notifikationsverfahren, wenn keine bundes- oder kantonsrechtlichen Normen betroffen sind. Zivilrechtliche Einwände (z. B. Servituten) sind für die öffentlich-rechtliche Baubewilligung irrelevant.BaubewilligungBGer 1C_715/2024 · 17.01.2025AbgewiesenDas Bundesgericht bestätigt die kantonale Baubewilligung für ein Wohngebäude in der Zone R3b, da die Vorinstanz die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen korrekt geprüft hat und keine willkürlichen Feststellungen vorliegen.BaubewilligungBGer 1C_129/2023 · 29.10.2024AbgewiesenBei der Bewilligung von Mobilfunkantennen in der Bauzone ist eine rein ästhetische Ablehnung ohne Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer flächendeckenden Netzabdeckung willkürlich. Fehlende spezifische kommunale oder kantonale Normen zur Standortregelung schliessen die Bewilligung nicht aus.BaubewilligungBGer 1C_212/2023 · 12.08.2024AbgewiesenEine Mobilfunkantenne kann ausserhalb der Bauzone bewilligt werden, wenn die Standortgebundenheit nach Art. 24 LPT erfüllt ist und keine überwiegenden Interessen (z. B. Landschaftsschutz) entgegenstehen. Ein Planungsvakuum rechtfertigt allein keinen Aufschub der Bewilligung.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_312/2024 · 18.07.2024AbgewiesenEine Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage kann nicht allein wegen einer noch nicht in Kraft getretenen Planungsvariante suspendiert werden, wenn kein aktueller Planungsstudie vorliegt, der die Bewilligung behindert.BaubewilligungBGer 1C_99/2024 · 01.03.2024AbgewiesenEin Baugesuch kann während der Verfahren zur Annahme einer kommunalen Reservationszone gemäss Art. 49 LATC verweigert werden, selbst wenn die Zone noch nicht kantonal genehmigt ist. Der Effekt der negativen Vorwirkung tritt bereits mit der öffentlichen Auflage ein.BaubewilligungBGer 1C_319/2022 · 24.08.2022AbgewiesenDie Frist zur Anfechtung von Nutzungsplanänderungen beginnt mit der ordnungsgemässen Veröffentlichung; eine persönliche Benachrichtigung der Grundeigentümer ist nach altem kantonalem Recht nicht vorgeschrieben. Eine nachträgliche Fristwiederherstellung scheitert an der mangelnden Darlegung eines entschuldbaren Hindernisses.OrtsplanungsrevisionBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_666/2020 · 21.07.2022AbgewiesenRestriktionen zu Art. 24c, 24e und 16a bis LPT können im Rahmen der kantonalen Nutzungsplanung nur dann eingeführt werden, wenn sie auf einer formellen kantonalen Gesetzesgrundlage gemäss Art. 27a LPT beruhen. Ein kantonaler Nutzungsplan allein genügt nicht, da Art. 27a LPT explizit eine gesetzliche Regelung verlangt.GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_314/2021 · 18.03.2022AbgewiesenDie Einzonung einer Parzelle in die Bauzone ist nur zulässig, wenn sie den Vorgaben des kantonalen Richtplans und der bundesrechtlichen Anforderungen an die Erschliessung und Standortgebundenheit entspricht. Eine nachträgliche Korrektur eines als fehlerhaft bezeichneten Auszonungsentscheids ist nicht möglich, wenn der Planungsakt…OrtsplanungsrevisionEinzonungAuszonungRichtplanungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_10/2022 · 28.01.2022NichteintretenEin Gemeinde-Rekurs gegen eine kantonale Entscheidung zur Anwendung des Zweitwohnungsgesetzes (LASec) ist unzulässig, wenn die Gemeinde ihre Legitimation nicht hinreichend begründet, insbesondere nicht auf ihre Autonomie oder eine spezifische Betroffenheit gestützt wird.Umnutzung / ZweckänderungBaubewilligungBGer 1C_20/2022 · 21.01.2022NichteintretenEin Recours gegen die Einzonung einer Parzelle in eine kommunale Reservationszone ist mangels hinreichender Begründung unzulässig, wenn die Vorinstanz die Überdimensionierung der Bauzone und die Konformität der Massnahme mit Art. 15 Abs. 2 LAT festgestellt hat.PlanungszoneEinzonungBGer 1C_687/2021 · 03.12.2021AbgewiesenEine Baubewilligung für eine Nutzungsänderung kann nicht erteilt werden, wenn ein verbindlicher Quartierplan (Piano di quartiere) fehlt und die beabsichtigte Nutzung den Zielen dieses Plans widerspricht. Die Anwendung neuer Schutzvorschriften (hier: Art. 34 NAPR) ist zulässig, wenn die Genehmigungsentscheidung nach deren Inkrafttreten…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungGestaltungsplanBGer 1C_257/2019 · 24.04.2020AbgewiesenDie kantonale Instanz hat zu Recht festgestellt, dass eine Überschreitung der maximalen SBPU im Quartierplan nicht durch eine Ausnahmbewilligung nach Art. 85 LATC oder Art. 97 RC gedeckt ist, da die Voraussetzungen für eine Abweichung nicht erfüllt sind.BaubewilligungAusnahmebewilligungGestaltungsplanBGer 1C_75/2019 · 08.03.2019AbgewiesenEin Abbruchbefehl für ohne Bewilligung erstellte Bauten ausserhalb der Bauzone ist rechtmässig, wenn die materielle Rechtswidrigkeit manifest ist und keine Sanierungsbewilligung möglich wäre. Der Grundsatz der Legalität und die Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet erfordern die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungAuszonungBGer 1C_62/2019 · 13.02.2019AbgewiesenEin Ricorso gegen eine Nutzungsplanungsentscheidung ist unzulässig, wenn die Beschwerdeführer kein aktuelles, schutzwürdiges Interesse nachweisen können und die Rügen zum Planungsinhalt verfrüht sind, da sie erst im Rahmen der zweiten Veröffentlichung nach LST geltend gemacht werden können.UmzonungGestaltungsplanEinzonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_536/2017 · 01.12.2017AbgewiesenDie Nutzung einer Wohnung als Zweitwohnung kann nicht wiederhergestellt werden, wenn sie durch eine dauerhafte Umnutzung in eine Erstwohnung (hier: 9 Jahre) aufgegeben wurde, selbst wenn die ursprüngliche Nutzung vor Inkrafttreten einer restriktiven Regelung (Art. 46 NAPR) bestand. Bundesrechtliche Bestimmungen (Art. 11 LASec) gestatten…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_159/2017 · 03.10.2017NichteintretenEine Opposition gegen eine Baubewilligung ist unzulässig, wenn sie nach Ablauf der gesetzlichen Frist eingereicht wird, selbst wenn die Beschwerdeführer die Fristversäumnis mit einer eigenen Version der Fakten zu rechtfertigen versuchen.BaubewilligungBGer 1C_220/2017 · 30.05.2017AbgewiesenDie Vorinstanz hat zu Recht angenommen, dass eine Opposition gegen einen Gestaltungsplan nur während der öffentlichen Auflagefrist gültig ist und dass die Beschwerdeführer nicht persönlich über die Auflage informiert werden mussten, da ihre Parzelle nicht im Planperimeter lag.GestaltungsplanBGer 1C_541/2016 · 27.02.2017AbgewiesenEin neuer Azzonamento während der Übergangsphase nach Art. 38a Abs. 2 LPT ist nur zulässig, wenn gleichzeitig eine mindestens gleich grosse Fläche ausgezont wird. Eine bestehende faktische Nutzung rechtfertigt keine Ausnahme von dieser Regel.EinzonungAuszonungBGer 1C_384/2015 · 18.01.2017AbgewiesenEine Planungszone nach Art. 27 LPT (bzw. Art. 57 LST) ist rechtmässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, einem überwiegenden öffentlichen Interesse dient und den Grundsatz der Verhältnismässigkeit wahrt. Ein zeitweiliges Verbot der juristischen Parzellenteilung kann zur Sicherung der Einheitlichkeit eines kulturellen…PlanungszoneBGer 1C_393/2016 · 05.12.2016AbgewiesenEin formell unzulässiger Rekurs gegen eine planungsrechtliche Entscheidung kann nicht allein wegen mangelnder Notifikation als zulässig erachtet werden, wenn die Betroffene Kenntnis von der Entscheidung hatte und nicht unverzüglich reagierte.UmzonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_8/2016 · 18.01.2016AbgewiesenDie Vorinstanz hat zu Recht festgehalten, dass die Gemeinde die Zone der dicht bebauten Fläche gemäss Art. 41b Abs. 3 OPAc hinreichend zu begründen hat, bevor eine reduzierte Rückzugslinie vom Gewässerraum festgesetzt werden kann. Bis dahin gilt die Übergangsregelung mit einer 20-m-Schutzzone.OrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.