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BGer 1C_591/2021

Abgewiesen

Entscheid vom 18.10.2022

Die Interessenabwägung fiel zugunsten des Schutzes vor ideellen Immissionen aus, da die Erneuerung und Erweiterung der Mobilfunkanlage deren Rechtswidrigkeit verstärkte und keine zumutbaren Alternativstandorte in Arbeitszonen nachgewiesen wurden.

BGer 1C_591/2021 vom 18.10.2022 (Abgewiesen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-02) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.