BGer 1C_508/2024
AbgewiesenEntscheid vom 19.03.2025
Die Interessenabwägung nach § 357 PBG/ZH zugunsten der Mobilfunkanlage als öffentliche Infrastruktur ist nicht willkürlich, da ideelle Immissionen und wirtschaftliche Nachteile der Nachbarn gegenüber dem öffentlichen Interesse an der fernmeldetechnischen Versorgung zurücktreten.
BGer 1C_508/2024 vom 19.03.2025 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
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