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Art. 97 Abs. 1 BGG

18 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

17%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1C_510/2024 · 16.09.2025AbgewiesenDie Interessenabwägung ergab, dass das überwiegende öffentliche Interesse an einer wintersicheren Verbindungsstrasse zwischen den Gemeindefraktionen die Eingriffe in Wald, Landschaft und Natur rechtfertigt. Die Variante Fusion wurde als standortgebunden und weniger belastend als die Alternative Munsaus bewertet.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_169/2024 · 02.05.2025AbgewiesenBei Mobilfunkanlagen in der Bauzone ist eine umfassende Standortgebundenheitsprüfung und Interessenabwägung nach Art. 24 RPG nicht erforderlich; die ästhetische Beurteilung unterliegt dem kommunalen Ermessensspielraum, sofern keine bundesrechtlichen Schranken verletzt werden.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_663/2023 · 08.01.2025Teilweise gutgeheissenBei interkantonalen Vorhaben wie dem Ausbau eines Wasserkraftwerks darf die Beschwerdelegitimation nicht gebietsmässig aufgeteilt werden, sondern ist am Gesamtprojekt zu messen. Eine isolierte Betrachtung der kantonalen Anlagenteile widerspricht dem Koordinationsgebot und der gebotenen Gesamtinteressenabwägung.BGer 1C_318/2020 · 10.12.2020AbgewiesenDas öffentliche Interesse am Erhalt einer ortsbildprägenden Blutbuche überwiegt das geringe öffentliche Interesse an der gestaltungsplankonformen Überbauung, sofern diese ohne Schutzobjekt-Schädigung realisierbar ist. Die Gemeindeautonomie wird durch die Bindung an Fachgutachten (NHK/ZH) nicht verletzt.GestaltungsplanBGer 1C_86/2019 · 03.06.2019AbgewiesenDie Verwirkungsfrist nach § 213 Abs. 3 PBG/ZH führt nicht zu einer definitiven Nichtunterschutzstellung, sondern erfordert bei Anfechtung durch Dritte eine umfassende Überprüfung der Schutzwürdigkeit durch die Gemeinde unter Einholung eines neutralen Gutachtens und Interessenabwägung.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_153/2018 · 03.09.2018AbgewiesenDie Unterschreitung des kantonalen Gewässerabstands kann im Einzelfall bewilligt werden, wenn besondere Umstände vorliegen und eine umfassende Interessenabwägung zwischen Gewässerschutz, Raumplanung und Ortsbildschutz stattfindet.BaubewilligungBGer 1C_340/2017 · 25.06.2018AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten des Bauvorhabens aus, da die Gartenmauer nicht als besonders schützenswertes Einzelobjekt inventarisiert war und die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wurde. Die ISOS-Vorgaben wurden durch kantonale Regelungen konkretisiert und eingehalten.GestaltungsplanBGer 1C_34/2016 · 02.05.2016AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten des Eigentumsschutzes der Grundeigentümer aus, da das öffentliche Interesse an einem zusätzlichen Aussichtspunkt an einer unattraktiven Lage als geringfügig eingestuft wurde und der Eingriff in das Eigentum unverhältnismässig war.BGer 1C_105/2014 · 12.08.2014AbgewiesenDie Baulinienrevision zur Sicherung einer künftigen Tramhaltestelle ist ohne hinreichend konkretisierten Raumbedarfsnachweis und ohne Prüfung milderer Alternativen (z. B. Arkadenbaulinie) unverhältnismässig, wenn sie einen schwerwiegenden Eingriff in bestehendes Eigentum (Hochhaus) bewirkt.RichtplanungBGer 1C_634/2013 · 10.03.2014AbgewiesenDas öffentliche Interesse an einem durchgehenden, gewässernahen Seeuferweg mit Erholungsfunktion überwiegt die gegen den Steg sprechenden Natur-, Landschafts- und Immissionsschutzinteressen, sofern die Beeinträchtigungen durch filigrane Gestaltung und Auflagen minimiert werden.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_245/2013 · 10.12.2013AbgewiesenEine Mobilfunkanlage in einer Bauzone ist zonenkonform, wenn sie in einer unmittelbaren funktionellen Beziehung zum Standort steht und primär Bauzonenland abdeckt, auch wenn die Strahlung technisch bedingt darüber hinausreicht.BaubewilligungBGer 1C_398/2012 · 27.05.2013AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Landschaftsschutz und wirtschaftlichen Aspekten fällt zugunsten der Freileitung aus, da der landschaftliche Mehrwert der Teilverkabelung im Bereich der Überdeckung Rüteli angesichts der Vorbelastungen und der beachtlichen Mehrkosten als ungenügend erachtet wird.BGer 1C_300/2012 · 08.02.2013AbgewiesenDie militärische Plangenehmigung für die Unterkunft 'Chilcherli' auf landwirtschaftlich genutztem Land ist rechtmässig, da die überwiegenden militärischen Interessen und die haushälterische Bodennutzung eine sachlich vertretbare Interessenabwägung ermöglichen.SondernutzungsplanBGer 1C_74/2012 · 19.06.2012Teilweise gutgeheissenDie Gewährung von Erleichterungen bei Lärmsanierungen ist restriktiv zu handhaben, kann aber gerechtfertigt sein, wenn die Immissionsgrenzwerte durch einfache bauseitige Massnahmen eingehalten werden können und die Kosten-Nutzen-Abwägung gegen eine zusätzliche Sanierungsmassnahme spricht.BGer 1C_560/2010 · 14.07.2011Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen Landschaftsschutz (Drumlinlandschaft) und Energieversorgung muss alle ernsthaft in Betracht fallenden Varianten, inkl. Teilverkabelung, umfassend prüfen. Eine pauschale Ablehnung der Verkabelung aufgrund veralteter Annahmen zu Störanfälligkeit und unvollständiger Kostenberechnung genügt nicht.BGer 1C_118/2010 · 20.10.2010AbgewiesenDie Interessen an einer leistungsfähigen Mobilfunkversorgung überwiegen die Belange des Denkmal- und Ortsbildschutzes, sofern keine relevante Beeinträchtigung geschützter Objekte nachweisbar ist. Die geltenden Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind verfassungs- und gesetzeskonform.BaubewilligungBGer 1C_107/2010 · 17.06.2010AbgewiesenDie Beeinträchtigung eines wichtigen Naherholungsgebiets durch Lärmimmissionen des Modellsegelflugschleppbetriebs überwiegt das private Interesse an der Ausübung des Hobbys, selbst bei befristeter Bewilligung und restriktiven Auflagen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_202/2009 · 12.10.2009AbgewiesenEine Quartierplanänderung setzt nach Art. 21 Abs. 2 RPG eine wesentliche Änderung der massgebenden Verhältnisse voraus; rein private wirtschaftliche Interessen rechtfertigen diese nicht. Fehlt eine solche Änderung, erübrigt sich eine weitere Interessenabwägung.Gestaltungsplan

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.