BGer 1C_318/2020
AbgewiesenEntscheid vom 10.12.2020
Das öffentliche Interesse am Erhalt einer ortsbildprägenden Blutbuche überwiegt das geringe öffentliche Interesse an der gestaltungsplankonformen Überbauung, sofern diese ohne Schutzobjekt-Schädigung realisierbar ist. Die Gemeindeautonomie wird durch die Bindung an Fachgutachten (NHK/ZH) nicht verletzt.
BGer 1C_318/2020 vom 10.12.2020 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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