BGer 1A.65/2006
Teilweise gutgeheissenEntscheid vom 18.05.2007
Die Interessenabwägung zwischen Lärmschutz (USG, LSV) und der Aufrechterhaltung der Schiessanlagen für militärische und zivile Zwecke (MG, SchV) fiel zugunsten der Sanierung mit betrieblichen und baulichen Massnahmen aus. Absolute Schranken oder unüberwindbare Konflikte lagen nicht vor, weshalb Erleichterungen für eine Liegenschaft…
BGer 1A.65/2006 vom 18.05.2007 (Teilweise gutgeheissen)
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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