BGer 1C_120/2025
AbgewiesenEntscheid vom 21.01.2026 · Kanton ZH
Die Vorinstanz durfte die Beschwerdegegnerinnen trotz Veräusserung der Liegenschaft im Verfahren belassen, da kein Parteiwechsel beantragt oder zugestimmt wurde. Die Sachverhaltsfeststellung zur Parteistellung ist nicht offensichtlich falsch.
BGer 1C_120/2025 vom 21.01.2026 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Entscheide zur selben Frage
BGer 1C_174/2026 · 27.08.2026 · AbgewiesenDie Qualifikation von Baukörpern als bauliche Einheit im Rahmen von Gebäudelänge und Grenzabstand ist eine Frage der Gesamtwürdigung, wobei konstruktive, funktionelle und optische …BGer 1C_19/2025 · 24.08.2026 · AbgewiesenBei Mobilfunkanlagen innerhalb der Bauzone ist weder ein Bedürfnisnachweis noch eine Standortgebundenheit oder eine umfassende Interessenabwägung mit Prüfung von Alternativstandort…BGer 1C_325/2024 · 10.08.2026 · GutgeheissenNachbargemeinden sind zur Beschwerde legitimiert, wenn sie durch ein Bauvorhaben in spezifischen hoheitlichen Aufgaben oder in der Wahrnehmung eines gewichtigen öffentlichen Intere…BGer 1C_501/2025 · 06.08.2026 · AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Bauzone ist rechtmässig, wenn die Einhaltung der Anlagegrenzwerte (AGW) nach NISV durch nachträgliche Abschirmmassnahmen sicherge…BGer 1C_728/2024 · 06.08.2026 · AbgewiesenDie Vorinstanz hat die Zulässigkeit einer alternativen Projektanpassung für ein bereits rechtskräftig bewilligtes Bauvorhaben willkürfrei geprüft, insbesondere die Überschreitung d…BGer 1C_186/2025 · 04.08.2026 · Teilweise gutgeheissenEine Vollstreckungsverfügung zu einer rechtskräftigen Baubewilligung muss den Grundsatz von Treu und Glauben wahren; bei vorherigem behördlichem Hinweis auf mögliche Projektänderun…Weitere Entscheide dazu in der Urteilssuche
Nachbarschutz · 450 EntscheideEntscheide zum Schutzgut Nachbarschutz.Ortsbild (kommunal) · 401 EntscheideEntscheide zum Schutzgut Ortsbild (kommunal).Baubewilligung · 1519 EntscheideBaubewilligungen innerhalb der Bauzone: Ästhetik, Einordnung, Immissionen und akzessorische Prüfung des Plans.Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-28) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.