BGer 1C_167/2017
AbgewiesenEntscheid vom 05.07.2017 · Kanton AG
Die Erhebung eines Mehrwertausgleichs durch eine Gemeinde ist bundesrechtlich zulässig, wenn der Kanton keine eigene Regelung getroffen hat und die gemeindliche Regelung den Anforderungen des abgaberechtlichen Legalitätsprinzips genügt.
BGer 1C_167/2017 vom 05.07.2017 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
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