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BGer 1C_17/2022

Nichteintreten

Entscheid vom 03.06.2024 · Kanton AG

Ein Zwischenentscheid über eine Baubewilligung mit suspensiv bedingten Genehmigungen (z. B. für Strahlenabschirmung) ist nicht selbständig anfechtbar, wenn die Genehmigungen noch Entscheidungsspielraum belassen und kein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht.

BGer 1C_17/2022 vom 03.06.2024 (Nichteintreten)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-28) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.