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BGer 1C_182/2016

Nichteintreten

Entscheid vom 22.09.2016 · Kanton SZ

Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde nicht ein, da die Beschwerdeführer keine besondere Beziehungsnähe zum Streitgegenstand (Zonengrenzkorrektur) und keinen praktischen Nutzen aus einer Aufhebung des Entscheids nachweisen können.

BGer 1C_182/2016 vom 22.09.2016 (Nichteintreten)
Planungsanlass
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-28) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.