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BGer 1C_203/2022

Nichteintreten

Entscheid vom 12.04.2023 · Kanton ZH

Ein Baubewilligungsverfahren gilt als nicht abgeschlossen, wenn die Bewilligung mit aufschiebenden Bedingungen verbunden ist, die einen Spielraum für deren Umsetzung belassen. Solche Zwischenentscheide sind nur unter den restriktiven Voraussetzungen von Art. 93 BGG selbstständig anfechtbar.

BGer 1C_203/2022 vom 12.04.2023 (Nichteintreten)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-28) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.